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Medizin

mUC: Zusatznutzen von Avelumab als Erstlinien-Erhaltungstherapie

mUC: Zusatznutzen von Avelumab als Erstlinien-Erhaltungstherapie
©Sebastian Kaulitzki – stock.adobe.com
Seit dem 25. Januar 2021 ist Avelumab in der EU als Monotherapie zur Erstlinien-Erhaltungstherapie von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom ohne Krankheitsprogression nach platinbasierter Chemotherapie zugelassen (1). Am 19. August 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss zur Nutzenbewertung von Avelumab in dieser Indikation veröffentlicht. Darin sieht der G-BA einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen (2).
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