Gesundheitspolitik
Teilerfolg für Klage nach Corona-Impfschaden
Im Rechtsstreit um die Haftung eines Impfstoffherstellers für Gesundheitsschäden nach einer Corona-Impfung hat eine Betroffene am Bundesgerichtshof (BGH) einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das beklagte Pharmaunternehmen Astra Zeneca könnte nach der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts verpflichtet sein, der Frau umfassend Auskunft – unter anderem zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs – zu geben. Ein Beschluss darüber wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Ob der Klägerin Schadenersatz zusteht, bleibt damit ebenfalls zunächst offen.
Lesen Sie mehr