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Medizin

Zusatznutzen von Crizotinib zur NSCLC-Erstbehandlung nicht belegt/ Stellungnahme

Seit 2012 steht der Wirkstoff Crizotinib (Handelsname Xalkori) Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) zur Verfügung, die eine hohe Aktivität des Enzyms anaplastische Lymphomkinase (ALK) aufweisen und bereits mit einer anderen Therapie vorbehandelt sind. Im November 2015 wurde die Zulassung auf die Erstlinienbehandlung erweitert. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat daher nach seiner Bewertung im Jahr 2013 nun erneut den Zusatznutzen des Wirkstoffs gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie untersucht – und festgestellt: Ein Zusatznutzen von Crizotinib ist für die Erstlinienbehandlung eines fortgeschrittenen Bronchialkarzinoms nicht belegt. Pfizer teilt die Sicht des IQWiG nicht und bedauert, dass das IQWiG die Zulassungsstudie von Crizotinib in der Erstlinienbehandlung trotz überzeugender Daten in den patientenrelevanten Endpunkten Wirksamkeit, Lebensqualität und Sicherheit nicht für die Bewertung eines Zusatznutzens herangezogen hat.

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