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Medizin

GIST: Ripretinib bekommt in seiner Erstindikation einen erheblichen Zusatznutzen vom G-BA bescheinigt

GIST: Ripretinib bekommt in seiner Erstindikation einen erheblichen Zusatznutzen vom G-BA bescheinigt
© Alexander Limbach - stock.adobe.com
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juni 2022 in seiner Nutzenbewertung von Ripretinib einen erheblichen Zusatznutzen für die Indikation fortgeschrittene gastrointestinale Stromatumoren (GIST) festgestellt (1). Ripretinib ist der einzige Switch-Control-Kinase-Inhibitor und zur Behandlung von erwachsenen Patient:innen mit fortgeschrittenen GIST indiziert, die zuvor mit 3 oder mehr Kinase-Hemmern, einschließlich Imatinib, behandelt wurden (2). Die Bewertung des G-BA basiert auf den Ergebnissen der internationalen, randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Phase-III-Zulassungsstudie INVICTUS (1, 3). So zeigt die Behandlung mit Ripretinib und Best Supportive Care (BSC) gegenüber einer Kombination aus Placebo und BSC einen signifikanten Überlebensvorteil von etwa einem Jahr – bei gleichzeitig besserer Lebensqualität und besserem Gesundheitszustand (1, 3). Der G-BA bewertet das Ausmaß des klinischen Zusatznutzens auf der Basis der Ergebnisse der Zulassungsstudie INVICTUS in den Endpunktkategorien Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen (1).
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