Freitag, 26. April 2024
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Medizin

Nicht-vorbehandelte CLL: Beträchtlicher Zusatznutzen für Rituximab

Nicht-vorbehandelte CLL: Beträchtlicher Zusatznutzen für Rituximab
© Lisa - stock.adobe.com
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Ibrutinib (Imbruvica®) kombiniert mit Rituximab (IR) in der Erstlinientherapie der chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Fludarabin in Kombination mit Cyclophosphamid und Rituximab (FCR) einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen abgeleitet (1). Dieser Zusatznutzen gilt für jene nicht-vorbehandelten CLL-Patienten, die für eine Therapie mit FCR geeignet sind (1). Die Geltungsdauer des Beschlusses ist bis zum 1. April 2024 befristet (1).
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