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Konversionsbehandlungen auch 3 Jahre nach Verbot weiterhin Thema

Konversionsbehandlungen auch 3 Jahre nach Verbot weiterhin Thema
© nito – stock.adobe.com
Pseudo-Therapien, welche die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität unterdrücken oder ändern sollen – sogenannte Konversionsbehandlungen – sind auch 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG) noch immer präsent. Das zeigen die ersten Ergebnisse der Online-Befragung „Unheilbar queer? – Erfahrungen mit queerfeindlichen Haltungen in Deutschland“ und Daten, die das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) im Auftrag der Initiative LIEBESLEBEN der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Rahmen einer Fachkräftebefragung erhoben hat.
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Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Konversionsbehandlungen können einen erheblichen Eingriff in die Gesundheit darstellen. Die BZgA-Initiative LIEBESLEBEN bietet auf Grundlage des Gesetzes ein Informations- und Beratungsangebot zum Schutz vor Konversionsbehandlungen und zur Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Auch fördern wir die Forschung, um queerfeindliche Erfahrungen sichtbar zu machen und die Angebote stetig zu verbessern. Die neuesten Forschungsergebnisse verdeutlichen, wie wichtig verlässliche und persönliche Unterstützungen wie die Angebote von LIEBESLEBEN sind, um Betroffene besser zu schützen.“

Forschungsprojekte zu Queerfeindlichkeit und Konversionsbehandlungen

Die Befragung „Unheilbar queer? – Erfahrungen mit queerfeindlichen Haltungen in Deutschland“ im Rahmen des von LIEBESLEBEN unterstützten Forschungsprojekts „Konversionsbehandlungen: Kontexte. Praktiken. Biografien.“ von Mosaik Deutschland e. V. in Kooperation mit dem Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg ist eine der ersten systematisierten Erhebungen zum Thema Queerfeindlichkeit mit dem Fokus auf sogenannte Konversionsbehandlungen in Deutschland. Beteiligt haben sich über 3.500 Personen zwischen 18 und 70 Jahren, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer, nicht-binär*, aromantisch, asexuell oder als Teil dieser Community verstehen.
Einen Einblick in die Perspektive der Fachkräfte auf das Thema geben zudem Befragungsdaten, die im Auftrag der BZgA vom UKE erhoben wurden: Befragt wurden rund 600 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Seelsorgende in Hamburg und Schleswig-Holstein nach ihrer Einstellung und ihren Erfahrungen zu sogenannten Konversionsbehandlungen sowie dem KonvBehSchG.
 
Ergebnisse der beiden Forschungsprojekte zeigen, wie präsent queerfeindliche Haltungen sind und dass auch Konversionsbehandlungen nach wie vor ein Thema sind. Ein Großteil der befragten Fachkräfte begrüßt das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, dennoch hatte rund ein Viertel (23%) der befragten Seelsorgenden Kenntnis von Konversionsbehandlungen, die zum Teil auch nach Inkrafttreten des Gesetzes stattfanden.
Dies deckt sich mit Angaben aus der queeren Community in der Online-Befragung „Unheilbar queer?“: So wurden bis zu über einem Drittel der Befragten Handlungen vorgeschlagen, um ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität zu ändern (29%/29%) beziehungsweise zu unterdrücken (32%/43%).
 
 

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© Yakobchuk Olena – stock.adobe.com

Informations- und Beratungsangebot von LIEBESLEBEN

Nicht immer werden Konversionsbehandlungen als solche erkannt: Bis zu einem Viertel der Befragten war sich unsicher, ob ihnen jemals nahegelegt wurde, ihre Geschlechtsidentität oder ihre sexuelle Orientierung zu unterdrücken (25%/22%) oder zu ändern (20%/17%). Die Initiative LIEBESLEBEN weist auf die Gefahren von Konversionsbehandlungen mit ihren Informations- und Beratungsangeboten hin, die unter anderem auch auf Arabisch, Englisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch verfügbar sind.
 
Das qualifizierte Beratungsteam der BZgA ist mit verlässlichen Informationen und bei persönlichen Anliegen online über die Website von LIEBESLEBEN und telefonisch unter der Nummer 0221 8992 876 erreichbar. Die LIEBESLEBEN-Beratung ist kostenfrei und anonym.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)


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