Zum Schutz vor häuslicher Gewalt gelten in Frankreich künftig Ausnahmen bei der ärztlichen Schweigepflicht. Das Oberhaus des Parlamentes, der Senat, stimmte am Dienstag einem entsprechenden Gesetz zu. Dieser sieht unter anderem vor, dass Ärzte, Ärztinnen und anderes medizinisches Personal mutmaßliche Gewalttaten den Behörden melden können, wenn sie davon ausgehen, dass für das Opfer "unmittelbare Gefahr" besteht.