Forderung nach Präzisierung im Gesetzentwurf zur Kassen-Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung für Krebspatienten
22. August 2018
Das Bundesgesundheitsministerium unter Führung von Jens Spahn hat am 24. Juli 2018 im Rahmen des Gesetzespakets „Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG" (AZ 221 – 20020) einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten durch die Krankenkassen gesichert werden soll. Am 22. August findet die Anhörung der Verbände zu dem Referentenentwurf statt. „Jens Spahn hat Wort gehalten und das Gesetz auf den Weg gebracht. Das freut mich sehr. Aber der Referentenentwurf muss verbessert werden. Wir Betroffene erwarten eine klare und verständliche Regelung, die keine Einschränkungen durch Auslegung zulässt. Dafür haben wir in der Vergangenheit zu bittere Erfahrungen gemacht", erklärt Claudia Neumann, betroffene junge Krebspatientin, die sich in der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs engagiert. Für ihr Engagement wurde sie in diesem Jahr von der FELIX BURDA STIFTUNG mit dem „Ehrenfelix" ausgezeichnet.
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