Ein Drittel Arbeitzeit im Freien: Heller Hautkrebs ist Berufskrankheit
Verbringen Arbeitnehmer mindestens ein Drittel ihrer Arbeitszeit im Freien, können sie hellen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen lassen. Diese Faustregel gilt in erster Linie für "outdoor worker" wie Bauarbeiter, Straßenarbeiter, Dachdecker, Land- und Forstwirte oder Bergführer, die...