Verbringen Arbeitnehmer mindestens ein Drittel ihrer Arbeitszeit im Freien, können sie hellen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen lassen. Diese Faustregel gilt in erster Linie für "outdoor worker" wie Bauarbeiter, Straßenarbeiter, Dachdecker, Land- und Forstwirte oder Bergführer, die einer natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt sind. Darauf machte Peter Elsner bei der Weltkonferenz für Hautkrebsprävention in Berlin aufmerksam. Elsner ist Direktor der Klinik für Dermatologie an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Die Regelung gilt aber beispielsweise auch für Fotografen, die viel Arbeitszeit im Freien verbringen, oder Personen, die beruflich viel ins südliche Ausland reisen müssen.
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"Ein Drittel Arbeitzeit im Freien: Heller Hautkrebs ist Berufskrankheit "
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