Anzeige:
Richtiges Urteil; Ärzte müssen zwar für Behandlungsfehler einstehen, aber nicht dafür, dass menschliches Leben zum Ende hin schwierig sein kann.
Das Thema sollte nicht von Juristen beurteilt, sondern zwischen Arzt, Patient und Angehörigen individuell und einfühlsam besprochen werden.
Ich bin auf der Seite des Klägers: Wenn der Patient sich nur noch quält, kann Lebensverlängerung nicht mehr das ärztliche Behandlungsziel sein – und dann ist eine Schadensersatzforderung legitim.
Ich habe mir dazu keine Meinung gebildet.