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Portugals Parlament billigt aktive Sterbehilfe

Portugals Parlament billigt aktive Sterbehilfe
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In Portugal hat das Parlament ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gebilligt. Das Regelwerk wurde am Freitag in Lissabon mit einer deutlichen Mehrheit von 129 zu 81 Stimmen angenommen. Es ist bereits der 5. Entwurf, den die Abgeordneten der Assembleia da República verabschiedet haben. Die 4 ersten scheiterten entweder am Veto von Staatsoberhaupt Marcelo Rebelo de Sousa oder an Einwänden des Verfassungsgerichts. Gemäß Verfassung muss Rebelo diesmal aber seine Zustimmung erteilen. Er muss das mehrfach überarbeitete Gesetz innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt im Präsidentenpalast erlassen.
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Aktive Sterbehilfe ist in den meisten europäischen Ländern illegal

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten europäischen Ländern unter Strafe gestellt, darunter auch in Deutschland, wo sie mit einem Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. 2021 hatte Spanien sie nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg als 4. Land legalisiert. Eine 59 Jahre alte Deutsche, die an Multipler Sklerose litt, nahm sie dort auf Ibiza als 1. in Anspruch.

Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe in Portugal

Die linke Regierung von Ministerpräsident António Costa hatte das Gesetzesvorhaben vor 3 Jahren ins Parlament eingebracht. Gegen die Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe unter streng definierten Bedingungen votierten diesmal unter anderem die meisten Abgeordneten der stärksten Oppositionsfraktion, der konservativen PSD, sowie auch die Vertreter der rechtspopulistischen Partei Chega.
 
 

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Die Opposition forderte ein Referendum

Costas Sozialisten (PS) hatten mehrfach erklärt, es gehe bei dem Vorhaben darum, dem Einzelnen die „Freiheit und Würde zu geben“, selbst zu entscheiden, wie er sterben möchte, wenn er eine Situation extremen Leidens durchlebe. Die Opposition hatte unter anderem eine Befragung der Bürger des Landes via Referendum gefordert.

Aktive Sterbehilfe – Emotionales Thema in Portugal

Im immer noch streng katholischen Land hatte das Thema die Emotionen hochkochen lassen. Der gläubige und praktizierende Katholik Rebelo de Sousa hatte mehrfach betont, er sei gegen die Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe. Er wolle aber nicht seine persönliche Meinung durchsetzen. Beim Gebrauch des ihm zustehenden Vetorechts hatte er daher nur „Unklarheiten“ des Gesetzestextes bemängelt.

Quelle: dpa


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