Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seinen Beschluss zur Zusatznutzenbewertung von Nivolumab (Opdivo®) veröffentlicht. Darin erkennt der G-BA für Nivolumab einen beträchtlichen Zusatznutzen für die Monotherapie bei therapienaiven erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem BRAF-Wildtyp-Melanom an. Für therapienaive Patienten mit einer BRAF-Mutation sowie vorbehandelte Patienten sieht der G-BA keinen Zusatznutzen. Der Beschluss wurde bis zum 15.07.2017 befristet.
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"BRAF-Wildtyp-Melanom: G-BA attestiert Nivolumab Zusatznutzen"
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