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Prozesse gegen Impfstoffhersteller BioNTech und AstraZeneca beginnen

Prozesse gegen Impfstoffhersteller BioNTech und AstraZeneca beginnen
© Andreas Prott – stock.adobe.com
Gleich zwei Gerichte beschäftigen sich ab Montag mit Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Das Landgericht im baden-württembergischen Rottweil (13.30 Uhr) verhandelt die Klage eines 58-Jährigen wegen eines gesundheitlichen Schadens, den dieser auf eine Corona-Impfung von BioNTech zurückführt. Der Mann wirft dem Pharmakonzern vor, dass er infolge der Corona-Impfung unter einer massiven Sehkraft-Verschlechterung auf dem rechten Auge leide. Er verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass BioNTech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird.
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BioNTech hält Vorwürfe für unbegründet

Das Mainzer Unternehmen hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet. „Wir haben die vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft“, sagte eine Sprecherin. Mit einer Entscheidung ist am Montag nicht zu rechnen.

Berufungsverhandlung in Verfahren gegen AstraZeneca

Vor dem Oberlandesgericht im bayerischen Bamberg beginnt parallel eine Berufungsverhandlung (9.30 Uhr) in einem Verfahren gegen den Hersteller AstraZeneca. Ein halbes Jahr zuvor hatte das Landgericht Hof die Klage einer Frau gegen den britisch-schwedischen Konzern abgewiesen. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein, daher nun die Verhandlung am OLG.
 
 

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Klage wegen möglichem Corona-Impfschaden

Erschienen am 28.06.2023Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca klagt eine Frau vor dem Mainzer Landgericht auf ein hohes Schmerzensgeld.

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© Brian Jackson – stock.adobe.com
Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schadenersatz verklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Ob am Montag ein Urteil ergeht, ist unklar. Denkbar wäre auch, dass die Parteien einen Vergleich schließen. Die beiden Zivilprozesse gehören zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Quelle: dpa


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