Dienstag, 19. März 2024
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Vorsorgevollmacht: Auch für Jüngere relevant

Vorsorgevollmacht: Auch für Jüngere relevant
©deagreez - stock.adobe.com
„Im Moment mache ich mir große Sorgen. Aus den Medien habe ich erfahren, dass ein schwerer Verlauf der Covid-19-Erkrankung auch jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen treffen kann. Schutzmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschenund Abstandhalten setze ich alle um. Aber wie regele ich meine Angelegenheiten, falls ich doch erkranke und das so schwer, dass ich meinen Willen nicht mehr äußern kann?“ Martin S., Hannover
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Manche Berichte in den Medien können aktuell beängstigend sein. Vor allem jetzt ist es wichtig, ruhig zu bleiben und besonnen zu handeln. Die Sorge um nahe Verwandte, aber auch um die eigene Gesundheit können ein Anlass sein, sich Gedanken um die Vorsorge zu machen und sich ausgiebiger mit den dafür notwendigen Dokumenten zu befassen. Denn es beruhigt zu wissen, dass in solchen Ausnahmesituationen jemand im eigenen Sinne handelt, sich um finanzielle Angelegenheiten kümmert und die nötigen Entscheidungen trifft. Und auch für die Krankenhäuser ist es hilfreich, einen festen Ansprechpartner zu haben.

Vorsorge für den Ernstfall 

Eine Vorsorgevollmacht bietet sich für den Ernstfall an. Jeder geschäftsfähige Volljährige kann diese in gesunden Tagen ausstellen. In ihr räumt er einer Person seines Vertrauens das Recht ein, in seinem Namen stellvertretend zu handeln, wenn er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Mit einer Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte eine Vielzahl an Berechtigungen, darunter zum Beispiel:
  • Regelung der Angelegenheiten bei Behörden, Versicherungen oder Sozialleistungsträgern (beispielsweise um Anträge bei der Krankenkasse zu stellen) 
  • Entgegennahme und Öffnen der Post 
  • Einsicht in die Patientenakte 
  • Gesundheitliche Entscheidungen 
Die Vorsorgevollmacht sollte unbedingt schriftlich gefasst sein, eine notarielle Beurkundung ist in den meisten Fällen aber nicht nötig. Auch der Bevollmächtigte sollte die Vollmacht unterschreiben. So bestätigt er, dass er bereit ist, Aufgaben zu übernehmen. Kann jemand nicht mehr über seine Angelegenheiten entscheiden, sind nicht automatisch Angehörige zur Vertretung berechtigt. Wer also nicht möchte, dass das Gericht einen Betreuer bestellt, sollte eine Vorsorgevollmacht haben. 

Was kann Herr S. tun? 

Herr S. sollte eine Person aussuchen, der er uneingeschränkt vertraut. Er kann auch mehrere Personen bevollmächtigen, wenn er einzelne Aufgabenbereiche jeweils verschiedenen Personen anvertrauen möchte. Widerrufen kann Herr S. seine Vollmacht jederzeit. Da der Bevollmächtigte im Ernstfall die Original-Vollmacht benötigt, sollte Herr S. dafür sorgen, dass dieser Zugriff darauf hat. Er kann die Vollmacht auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Eine Vorsorgevollmacht dient der Vorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit. Solange Herr S. entscheidungsfähig ist, nur im Krankenhaus liegt und regeln möchte, wer seine Post entgegennimmt, kann er auch eine normale Vollmacht ausstellen. 

Beratung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhält Herr S. bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht kann er sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und  Verbraucherschutz (BMJV) herunterladen. Eine ausführliche Broschüre ist auch beim Publikationsversand der Bundesregierung verfügbar: Unter der Nummer 030 18 272 272 1 kann sich Herr S. diese kostenlos zusenden lassen.

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