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Medizin
01. Mai 2020 Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten: als Kassenleistung noch immer nicht realisiert
Im Zeitplan des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Richtlinie zur Umsetzung der Fruchtbarkeitserhaltung (Kryokonservierung) als Kassenleistung stand: „Beschlussfassung Februar 2020". Doch erst am 23. April 2020 fand eine Experten-Anhörung zum ersten Entwurf der Richtlinie statt. Die Einigkeit unter den medizinischen Experten aus knapp 20 Fachgesellschaften war beeindruckend. Allein 13 große Fachgesellschaften hatten eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme abgegeben, die auch von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs mitgetragen wird. Die Experten machten konstruktive Verbesserungsvorschläge in einigen Details. Einhellig lehnten sie Leistungseinschränkungen ab, die von den Krankenkassen und zum Teil auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in den G-BA eingebracht worden waren. Wie bereits berichtet (1) sollen danach Mädchen unter 18 Jahren von der Eizellkonservierung ausgeschlossen werden, und es sind weitere Einschränkungen an der oberen Altersgrenze geplant.
Entwurf wird überarbeitet
Nach der Anhörung muss jetzt der Entwurf der Richtlinie überarbeitet werden – hoffentlich im Sinne der Experten-Vorschläge. Nach Beschluss der Richtlinie im Plenum des G-BA muss sie dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt werden. Danach hat der Bewertungsausschuss (2) 6 Monate Zeit, die notwendigen Leistungen mit Preisen (EBM-Ziffern) zu versehen. Ob junge Menschen noch im laufenden Jahr die gesetzliche Regelung von 2019 in Anspruch nehmen können, ist völlig offen.
Zu Lasten der Patienten
Die Gesetzesänderung ist seinerzeit in weniger als einem Jahr realisiert worden. Die Schwerfälligkeit des Richtlinien-Verfahrens steht dazu in einem eklatanten Gegensatz. Und das, obwohl die hauptsächlich von den Richtlinien betroffenen Methoden der Fruchtbarkeitserhaltung (Kryokonservierung von Eizellen und Spermien) seit vielen Jahren medizinisch etabliert sind und in den Leitlinien der Fachgesellschaften (3) empfohlen werden. Sie werden als privat bezahlte Leistungen praktisch täglich durchgeführt, sodass Aufwand und Preise bekannt sind. Leidtragende sind die Betroffenen, die in der kurzen Zeitspanne zwischen Krebsdiagnose und Therapie die Kryokonservierung selbst finanzieren müssen, wenn die Hoffnung auf eigene Kinder nach der Heilung erhalten bleiben soll. Es handelt sich um Kosten in Höhe von bis zu 4.300 € für junge Frauen und etwa 500 € für junge Männer. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 Euro pro Jahr. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs appelliert dringend an die gesetzlichen Krankenkassen, die Leistungen bereits jetzt als Einzelfallentscheidungen zu übernehmen bzw. sie als Satzungsleistungen nach § 11 SGB V zur Verfügung zu stellen.
Reform notwendig
Die schwerfällige Methodenbewertung durch den G-BA mit jahrelangen Verfahren war bereits bei der Behandlung des Lipödems (4) in die Kritik geraten. Das neuerliche Beispiel zeigt, dass eine Reform des Verfahrens notwendig ist. Eine patientenfreundliche Regelung könnte die sofortige Verpflichtung der Kassen zur Kostenübernahme nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage der bisherigen Abrechnungspraxis für ein Jahr sein. Die Richtlinienerstellung mit Präzisierung der Abläufe und Bewertung der Leistungen könnte innerhalb dieses Jahres nachlaufen. Ein entsprechendes Vorgehen hat sich bei der Einführung neuer Medikamente (AMNOG-Verfahren) bewährt.
Entwurf wird überarbeitet
Nach der Anhörung muss jetzt der Entwurf der Richtlinie überarbeitet werden – hoffentlich im Sinne der Experten-Vorschläge. Nach Beschluss der Richtlinie im Plenum des G-BA muss sie dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt werden. Danach hat der Bewertungsausschuss (2) 6 Monate Zeit, die notwendigen Leistungen mit Preisen (EBM-Ziffern) zu versehen. Ob junge Menschen noch im laufenden Jahr die gesetzliche Regelung von 2019 in Anspruch nehmen können, ist völlig offen.
Zu Lasten der Patienten
Die Gesetzesänderung ist seinerzeit in weniger als einem Jahr realisiert worden. Die Schwerfälligkeit des Richtlinien-Verfahrens steht dazu in einem eklatanten Gegensatz. Und das, obwohl die hauptsächlich von den Richtlinien betroffenen Methoden der Fruchtbarkeitserhaltung (Kryokonservierung von Eizellen und Spermien) seit vielen Jahren medizinisch etabliert sind und in den Leitlinien der Fachgesellschaften (3) empfohlen werden. Sie werden als privat bezahlte Leistungen praktisch täglich durchgeführt, sodass Aufwand und Preise bekannt sind. Leidtragende sind die Betroffenen, die in der kurzen Zeitspanne zwischen Krebsdiagnose und Therapie die Kryokonservierung selbst finanzieren müssen, wenn die Hoffnung auf eigene Kinder nach der Heilung erhalten bleiben soll. Es handelt sich um Kosten in Höhe von bis zu 4.300 € für junge Frauen und etwa 500 € für junge Männer. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 Euro pro Jahr. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs appelliert dringend an die gesetzlichen Krankenkassen, die Leistungen bereits jetzt als Einzelfallentscheidungen zu übernehmen bzw. sie als Satzungsleistungen nach § 11 SGB V zur Verfügung zu stellen.
Reform notwendig
Die schwerfällige Methodenbewertung durch den G-BA mit jahrelangen Verfahren war bereits bei der Behandlung des Lipödems (4) in die Kritik geraten. Das neuerliche Beispiel zeigt, dass eine Reform des Verfahrens notwendig ist. Eine patientenfreundliche Regelung könnte die sofortige Verpflichtung der Kassen zur Kostenübernahme nach einer Gesetzesänderung auf der Grundlage der bisherigen Abrechnungspraxis für ein Jahr sein. Die Richtlinienerstellung mit Präzisierung der Abläufe und Bewertung der Leistungen könnte innerhalb dieses Jahres nachlaufen. Ein entsprechendes Vorgehen hat sich bei der Einführung neuer Medikamente (AMNOG-Verfahren) bewährt.
Quelle: Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Literatur:
1. https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/krankenkassen-stellen-sich-gegen-bezahlung-fruchtbarkeitserhaltender-massnahmen-bei-maedchen-unter-18-jahren/,
2. https://institut-ba.de/ba.html,
3. http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-082l_S2k_Fertilitaetserhaltung-bei-onkologischen-Therapien_2017-12.pdf,
4. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/811/
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