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Fristsetzungen und Ermessensspielräume bei Teil-Impfpflicht

Fristsetzungen und Ermessensspielräume bei Teil-Impfpflicht
© Andreas Prott – stock.adobe.com
Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal naht – doch bis ungeimpfte Beschäftigte Konsequenzen zu spüren bekommen, kann es dauern. Mitarbeiter müssen zwar bis zum Dienstag entsprechende Nachweise vorlegen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Und ab Mittwoch können die Gesundheitsämter Konsequenzen bei Verstößen ziehen. Doch praktisch kann es dauern, bis ungeimpfte Beschäftigte Bußgelder zahlen müssen oder Betretungs- oder Tätigkeitsverbote verhängt werden.
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Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den Bundesländern setzen die Ämter auf mehrstufige Verfahren mit teils mehrfachen Fristsetzungen, Einzelfallprüfungen und auf Ermessensspielräume. Der unmittelbare Verlust einer Stelle, weil die Corona-Impfung fehlt, droht nicht.

In einigen Regionen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen. So heißt es zum Beispiel im Land Berlin, die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit umgesetzt. Das bedeutet: Die Gesundheitsämter bewerten, wie stark die Gesundheitsversorgung gefährdet sein könnte und können ein Verfahren auf dieser Basis notfalls aussetzen.
 
 

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Quelle: dpa


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