Ab dem 1. August 2012 dürfen Solariengeräte eine maximale Bestrahlungsstärke von 0,3 Watt pro Quadratmeter Haut nicht mehr überschreiten. Die Geräte müssen entsprechend gekennzeichnet sein. „Die neue Bestrahlungsstärke entspricht allerdings immer noch der höchsten UV-Dosis, die auf der Erde gemessen werden kann: mittags bei wolkenlosem Himmel am Äquator“, erklärt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Bisher wurde diese Bestrahlungsstärke von alten Geräten zum Teil um das Dreifache überschritten.“ Die neue Vorschrift basiert auf der UV-Schutzverordnung (UVSV) für Solarien, die seit dem 1. Januar 2012 rechtskräftig ist.
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"Solarien müssen seit 1. August maximale Bestrahlungsstärke einhalten"
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