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Medizin

Heller Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Personen, die ungeschützt vor intensiver Sonneneinstrahlung längere Zeit im Freien arbeiten müssen, entwickeln mit höherer Wahrscheinlichkeit hellen Hautkrebs im Vergleich zu Menschen, die nicht im Freien arbeiten. Zum 1. Januar 2015 wurde eine bestimmte Form des hellen Hautkrebses (Plattenepithelkarzinom) sowie dessen Vorstufen (multiple Aktinische Keratosen) in die amtliche Liste der Berufserkrankungen (BK-Nr. 5103) aufgenommen. Die Kosten für die Behandlung multipler Aktinischer Keratosen (AK) durch beruflich bedingte UV-Exposition werden nach erfolgreicher Antragsstellung des betroffenen Arbeitnehmers von der Unfallversicherung getragen.
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