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Medizin

Mistel bleibt trotz BSG-Urteil vorerst voll umfänglich erstattungsfähig

Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 11.5.2011 ändert nicht die aktuelle rechtliche Situation der anthroposophischen Misteltherapie in der GKV-Verordnung. Grundlage für eine andere Regelung wäre erst eine entsprechende Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss über eine Änderung der Arzneimittelrichtlinien.
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