Gesundheitspolitik
DGAI begrüßt G-BA-Beschluss zu intensivmedizinischen Zentren
Der Beschluss fiel am Ende einstimmig: Am 19. Oktober erweiterte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Zentrumsregelung und weist mit den Zentren für Intensivmedizin nun einen neuen Typus aus. Kliniken, die die Kriterien erfüllen, können demnach künftig finanzielle Zuschläge erhalten, wenn sie besondere Aufgaben wahrnehmen. Zu diesen zählen beispielsweise die Übernahme einer Mentorenfunktion für andere Kliniken durch regelmäßige fallunabhängige Qualitätszirkel, das Angebot von Fort- und Weiterbildungen für vernetzte Krankenhäuser sowie die Beratung anderer Krankenhäuser via telemedizinischer Fallkonferenzen und Visiten.
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