DAK-Gesundheit fordert Rückzahlung der Coronahilfen
Die DAK-Gesundheit fordert von der Bundesregierung die kurzfristige Rückzahlung der von den Pflegekassen in Milliardenhöhe geleisteten Coronahilfen. Bereits im September 2024 hatte ein Rechtsgutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit belegt, dass die Zahlungen während der Corona-Pandemie aus Beitragsgeldern der sozialen Pflegeversicherung rechtswidrig waren. DAK-Vorstandschef Andreas Storm hat die Dringlichkeit der Rückzahlung mehrfach deutlich gemacht. Fließen die 5,2 Milliarden Euro nicht kurzfristig zurück an die Pflegekassen, droht eine erneute Beitragserhöhung. Storm appelliert an die Bundesregierung, die Mittel in der kommenden Woche entsprechend im Bundeshaushalt für die Jahre 2025 und 2026 einzuplanen und die Rückzahlung umzusetzen.