Bleibt Abtreibung in den ersten drei Monaten rechtswidrig?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Sympathien für eine Aufhebung der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in den ersten drei Monaten. In der „Süddeutschen Zeitung“ verwies die SPD-Politikerin darauf, dass Abtreibungen in den ersten drei Monaten nach heutiger Regelung rechtswidrig, aber straffrei seien.
Breite Mehrheit gegen die Rechtswidrigkeit
Repräsentative Umfragen zeigten aber, dass sich eine breite Mehrheit gegen die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten ausspreche - unabhängig von Parteien und Religionen. „Ich persönlich kann dem viel abgewinnen“, sagte die Justizministerin.
„Eine vorausgehende Beratung sollte aber weiterhin verpflichtend sein“, ergänzte Hubig. Denn dahinter stecke „eine schwierige Entscheidung, mit Auswirkungen auf das Leben der Frau, genauso wie auf das ungeborene Kind“.
Hubig äußerte sich auch zur Debatte um die Auslegung des Koalitionsvertrags. In dem Vertrag heißt es zu Abtreibungen: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die Ministerin geht davon aus, dass dafür keine Änderung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch nötig wäre. Auf eine entsprechende Frage sagte Hubig: „Ich glaube, dass sich da Mittel und Wege finden werden. Auch im Gesundheitsministerium sitzen kluge Juristinnen und Juristen.“ Das Gesundheitsressort wird von der CDU-Politikerin Nina Warken geführt.
Quelle:dpa