Journal Onkologie
Entitätsübergreifend
Inhaltsverzeichnis

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht eine Neuausrichtung der Früherkennungsmaßnahmen beiHautkrebs vor. Der G-BA soll die derzeitige, in der Krebsfrüherkennungsrichtlinie geregelte Hautkrebsfrüherkennung auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung eines möglichen risikobasierten Screenings bis Ende 2027 überprüfen.

Fachverbände gründen Taskforce

Die Dermatologischen Fachgesellschaften wollen nun die Diskussionen um das Hautkrebs-Screening nutzen, um die Früherkennungsmaßnahme auf ein ganz neues Fundament zu stellen. Für die Beratung des G-BA haben die Fachgesellschaften eigens eine Taskforce gegründet. Dazu zählen Vorstandsmitglieder der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD), der AG Dermatologische Onkologie (ADO), die AG Dermatologische Prävention (ADP) sowie die Nationale Versorgungskonferenz Hautkrebs (NVKH), an der sich auch Patientenvertreter:innen beteiligen.

Turm aus Euromünzen mit Maßband umwickelt

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

GKV-Sparpaket: Kürzungen bei Hautkrebsprävention und Facharzthonoraren

Jetzt lesen

„Mit der Überprüfung des Hautkrebs-Screenings durch den G-BA können wir gut mitgehen, wenn das Früherkennungsprogramm weiter fortgeführt wird“, sagte Prof. Dr. Julia Welzel, Direktorin der Klinik für Dermatologie und Allergologie am Universitätsklinikum Augsburg und Past-Präsidentin der DDG im Gespräch mit JOURNAL ONKOLOGIE. „Die Übergangszeit bis Ende 2027 werden wir gemeinsam nutzen, um das Hautkrebs-Screening effektiver zu machen.“ Präventionsmaßnahmen müssten früher ansetzen und das Screeningverfahren gezielter auf Menschen mit Hautkrebsrisiko ausgerichtet werden: „Wir sind sicher, dass es sinnvoll ist, die derzeitige Früh­erkennung zu einem risikoadaptierten Screening weiterzuentwickeln.“ Das derzeitige Früherkennungsangebot soll fortgesetzt werden, bis die Ergebnisse des G-BA vorliegen. Der BVDD hatte anhand der Corona-Pandemie aufgezeigt, wie sich die Situation verschlechtert, wenn so gut wie kein Hautkrebs-Screening durchgeführt wird. Es war im Lockdown über einen Zeitraum von rund 2 Jahren kaum in Anspruch genommen worden und hatte dramatische Folgen: es wurden bei der Erstdiagnose größere Tumoren mit schlechteren Heilungschancen diagnostiziert.

Immer mehr Hautkrebs-Fälle

Seit Jahren steigt die Zahl der Hautkrebs-Fälle in Deutschland kontinuierlich an. Laut Barmer Arztreport ist die Zahl der diagnostizierten Fälle von malignem Melanom zwischen 2005 und 2023 um 121% gestiegen, von 188.603 auf 417.400 Betroffene. Beim nicht-melanotischen (hellen) Hautkrebs war der Anstieg mit 186% sogar noch deutlicher, und die Fallzahlen stiegen von etwa 630.000 auf 1,8 Millionen. Damit haben sich die Melanom-Zahlen seit dem Jahr 2005 mehr als verdoppelt und beim hellen Hautkrebs nahezu verdreifacht. Trotz bestehender Präventionsmaßnahmen wie Aufklärung zu UV-Schutz und breit verfügbarem Früherkennungsangebot setzt sich der Trend weiter fort.

Zwei Ärzte führen im OP-Saal eines Krankenhauses eine OP durch und tragen dabei AR-Headsets. 3D-Grafiken auf einem virtuellen KI-Hologramm-Display zeigen die Vitalwerte und den Zustand des KI-Patienten

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

KI-gestützte Präzisionschirurgie in der Onkologie: Tumoren und Gewebemarker sichtbarer machen

Jetzt lesen

Auch die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Hautkrebs in Deutschland hat sich binnen 20 Jahren nahezu verdoppelt. Im Jahr 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt 120.100 stationäre Behandlungsfälle mit der Diagnose Hautkrebs verzeichnet. Das waren 4,5% mehr als im Jahr 2004. Die stationären Krankenhausbehandlungen insgesamt nahmen im selben Zeitraum lediglich um 4,1% zu. Hautkrebs war im Jahr 2024 bei 8,3% aller stationären Krebsbehandlungen die Hauptdiagnose. 2004 betrug der Anteil noch 4%.

Mehr und gezielter screenen

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahre haben derzeit alle 2 Jahre einen Anspruch auf die Früherkennungsmaßnahme. Diese wird jedoch bisher nur von einem Bruchteil der Bevölkerung genutzt. Dem Barmer Arztreport zufolge nutzt die Mehrheit (70%) der Anspruchsberechtigten das Vorsorgeangebot nicht. Lediglich knapp 28% der Berechtigten gehen zur Hautkrebs-Vorsorge. „Das müssten deutlich mehr sein, mit diesen Teilnehmerzahlen sind wir nicht zufrieden“, betonte Welzel.

Künftig wäre ein strukturiertes, organisiertes Programm mit Einladungsmanagement, ähnlich wie beim Brustkrebs-Screening, eine gute Option. Dadurch würden auch nicht nur diejenigen am Screening teilnehmen, die ohnehin auf ihre Gesundheit achteten. Zudem sollte das erste Hautkrebs-Screening auch schon bei jüngeren Menschen unter 35 Jahren durchgeführt werden. „Ein Blick in die Daten zeigt, dass es durchaus auch ganz junge Menschen gibt, die schwarzen Hautkrebs bekommen. Der weiße Hautkrebs ist sehr altersabhängig, der schwarze Hautkrebs kann dagegen in allen Altersgruppen auftreten.“Auch das Untersuchungsintervall steht auf dem Prüfstand. Hier werde gemeinsam mit dem G-BA geprüft, ob die Screening-Teilnahme nicht für alle Versicherten auf 2-jährlich festgelegt, sondern risikoabhängig gestaltet werden sollte. Für junge Menschen ohne Muttermale und mit dunklerem Teint reiche beispielsweise ein Untersuchungsintervall von 10 Jahren, solange keine Hautveränderungen aufträten.Durch ein risikoadaptiertes Screening könnten auch die Patientenströme besser gesteuert werden. „Damit erhalten auch die Facharztpraxen wieder mehr Luft, und die Engpässe bei Facharztterminen nehmen ab. Mit der Definition von Risikogruppen können wir das Screening sehr viel effektiver und damit auch preiswerter machen. Zudem gibt es wieder mehr Facharzttermine, wenn die Patient:innen in den richtigen Abständen kommen“, sagte Welzel.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

GKV-SV bestätigt den wachsenden Mehrwert von DiGA

Jetzt lesen

Präventionsmodell mit 3 Stufen

Die Prävention sollte Welzel zufolge konsequent in 3 Stufen aufgebaut sein. „Da ist zunächst die Primärprävention, um durch Aufklärung das Entstehen von Erkrankungen zu verhindern. Es ist wichtig, darüber zu informieren, dass Sonnenbrände in der Kindheit das Risiko für Hautkrebserkrankungen deutlich erhöhen.“ Ärzt:innen sollten beim Screening-Termin die Gefahren von intensiver Sonnenstrahlung und die Bedeutung von Lichtschutz ansprechen. „Durch Patientenbefragungen wissen wir aber, dass diese Beratung aus Zeitgründen oft nicht erfolgt. Deshalb wollen wir die Primärprävention noch einmal explizit beim Hautkrebs-Screening verankern.“

Die nächste Stufe, die Sekundärprävention, sei die Früherkennung mittels Hautkrebs-Screening. Damit sollen Hautveränderungen in einem Stadium erkannt werden, in dem sie noch einfach zu behandeln sind und in dem ein Fortschreiten der Erkrankung verhindert werden kann. Die tertiäre Prävention beinhalte schließlich die Behandlung bestehender lichtbedingter Hautveränderungen, um die Entwicklung von weißem Hautkrebs, also Basalzell- und Plattenepithelkarzinomen zu verhindern. „Das sollte und wird auch bereits beim Hautkrebs-Screening mitgemacht. Aktinische Keratosen gelten als Marker für ein deutliches Hautkrebsrisiko, und sollten standardmäßig behandelt werden.“ Alle 3 Präventionsmaßnahmen sollten künftig im Screening berücksichtigt werden. „Völlig unabhängig davon ist, dass ein Patient mit einem Muttermal, das sich verändert, immer zum Dermatologen gehen muss“, betonte Welzel. Sie verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Screening durch Allgemeinmediziner:innen nicht die Expertise von dermatologischen Fachärzt:innen ersetzen könne. Die Zusatzqualifikation der Allgemeinmediziner:innen, die sie in einer Fortbildung erwerben, könne nicht mit einer mehrjährigen fachärztlichen dermatologischen Weiterbildung gleichgesetzt werden. In Zweifelsfällen müssten sie an Dermatolog:innen überweisen. Wenig überzeugt zeigte sich Welzel von den mit Künstlicher Intelligenz (KI) gestützten 3D-Ganzkörper-Scannern als Ersatz für ein Hautkrebs-Screening. Damit erstellen Dutzende Kameras eine 360-Grad-Aufnahme des gesamten Körpers. Die Aufnahmen werden von KI ausgewertet. Welzel hält die Scanner allerdings für nicht ausgereift: Die Praxis habe gezeigt, dass die KI der Scanner noch nicht ausreichend auf große Melanome oder seltenere Melanomformen trainiert sei. Zudem wird der Genitalbereich nicht erfasst. „Es wird noch einige Zeit dauern, bis ein solches Gerät verlässliche Daten liefern kann. Keinesfalls kann ein 3D-Ganzkörper-Scanner die Untersuchung durch einen Dermatologen ersetzen, sondern bestenfalls ergänzen.“

Ersteinschätzung mit Apps und Fragebögen

KI könne aber durchaus von Nutzen sein, sagt Welzel mit Blick auf Smartphone-Apps: „Es gibt inzwischen gute Apps, die bei der Ersteinschätzung des Hautkrebsrisikos unterstützen können.“ Konkrete Hinweise lieferten beispielsweise Fotos vom Unterarm, wodurch die Anzahl von Muttermalen und von Sommersprossen zu erkennen und durch eine KI mit bestehenden Daten abgeglichen werden können. So könne die App erste Angaben zur Risikoeinschätzung machen.

Zudem könnte in einer App ein Fragebogen angeboten werden. „Dort können dann vorab Angaben gemacht werden, die für die Anamnese wichtig sind, etwa zu Sonnenbränden in der Kindheit, die Anzahl von Muttermalen, ob schon einmal in der Familie Hautkrebs aufgetreten ist, und ob die betreffende Person sich viel in der Sonne aufhält.“ Auf Basis dieser Daten könnten erste Empfehlungen ausgesprochen werden, beispielsweise, ob ein Hautkrebs-Screening erst einmal bei einer Hausarztpraxis durchgeführt werden kann. Begleitend könnte die Hautkrebs-Screening-App über die Risikofaktoren aufklären und ein UV-Schutzproramm für jeden Hauttyp vorschlagen.

Stichwörter