Journal Onkologie
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Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit hat 66 Sparvorschläge vorgelegt, von denen das Ministerium zwei Drittel in den Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes aufgenommen hat. Mit dem Maßnahmen-Paket sollen die GKV um 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, um weiter steigende Zusatzbeiträge zu verhindern. Der Zeitplan der Bundesregierung für das Gesetz ist ambitioniert: Das parlamentarische Verfahren mit Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat soll bis zur Sommerpause abgeschlossen sein.

Es ist das zweite, weitaus größere Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), und dieses Mal erntete sie dafür massive Kritik von Krankenkassen, Gewerkschaften, Ärzte- und Krankenhausverbänden sowie aus der Politik. Die Beanstandungen beziehen sich nahezu auf alle Vorhaben des Sparpaketes. Zentrale Bausteine wie die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung und die nicht durchgesetzte vollständige Steuerfinanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfänger:innen haben heftige Debatten in der Regierungskoalition und der Öffentlichkeit entfacht. Denn für eine geringe Steigerung der Bundesmittel wurde kräftig beim Gesundheitsfonds gekürzt. Kritisiert werden auch die geplanten Mehrbelastungen für Patient:innen, etwa durch die Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente in der Apotheke.

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Der größte Knackpunkt ist jedoch, dass die Sparmaßnahmen greifen sollen, bevor die gerade erst in Kraft getretene Krankenhausreform* umgesetzt und die Planungen für das Primärarztsystem zur besseren Patientensteuerung konkrete Formen annimmt. Zudem legte das BMG kurzfristig einen neuen Entwurf zur Reform der Notfallversorgung vor**, der ebenfalls von Ärzte-, Klinik- und Rettungsdienst-Verbänden beanstandet wurde. Der schnelle Durchmarsch bei den Gesetzesvorlagen wirkt auf viele Akteur:innen des Gesundheitswesens auch deshalb fragwürdig, weil die FinanzKommission Gesundheit ihre Vorschläge zu notwendigen Strukturreformen im Gesundheitssystem erst noch in einem zweiten Bericht vorlegen will.

Hautkrebs-Screening gestrichen?

Eine Sparmaßnahme der FinanzKommission Gesundheit betrifft das Hautkrebs-Screening, das GKV-Versicherten ab 35 Jahren alle 2 Jahre zusteht. Die Früherkennung soll ausgesetzt, und damit jährlich rund 240 Millionen Euro eingespart werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll laut Gesetzentwurf zumindest die Wirksamkeit der Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung überprüfen. Die FinanzKommission Gesundheit begründete ihren Vorschlag damit, dass die Untersuchungen ohne Anlass durchgeführt werden.

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und weitere Verbände warnen ausdrücklich davor, die Früherkennungsmaßnahme nicht fortzusetzen. „Wer angesichts der stark gestiegenen Hautkrebsinzidenzen das gesetzliche Hautkrebs-Screening aussetzen will, spart am falschen Ende. Die Folgekosten zu später Diagnosen werden erheblich sein“, sagte BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski.

Was passiert, wenn gesetzlich Versicherte die bewährte Früherkennungsuntersuchung nicht nutzen können, habe die Corona-Pandemie eindrücklich gezeigt: Als das Hautkrebs-Screening über einen Zeitraum von rund 2 Jahren kaum in Anspruch genommen wurde, seien größere Tumoren bei der Erstdiagnose mit schlechteren Heilungschancen die unmittelbare Folge gewesen, die erst nach der Pandemie sichtbar wurde, warnt der Verband.

„Eine verschleppte Diagnose birgt insbesondere beim schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom, das hohe Risiko, dass der Tumor bereits gestreut hat, was die Prognose deutlich verschlechtert“, sagte von Kiedrowski. Beim malignen Melanom sei unter anderem die Tumordicke ein wichtiger Parameter für die Überlebenschance der Betroffenen. Bereits ab einer Dicke von 1,01 Millimeter erhöhe sich das Risiko für die Entstehung von Metastasen. Doch auch der weniger gefährliche, dafür aber viel häufigere helle Hautkrebs, der vor allem als Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom auftritt, sollte möglichst frühzeitig erkannt werden. Eine Aussetzung des gesetzlichen Hautkrebs-Screenings bedeute deshalb eine klare Leistungskürzung und Versorgungsverschlechterung für die GKV-Versicherten.

Der G-BA soll den bisherigen Plänen zufolge unter Berücksichtigung eines möglichen risikobasierten, opportunistischen Screenings und einer möglichen Anpassung der Häufigkeit die Früherkennungsuntersuchung überprüfen. Die DKG befürwortet zwar diese Prüfung; zu der ebenfalls vorgeschlagenen Verlängerung des Untersuchungsintervalls ließen sich aufgrund mangelnder Evidenz aber keine Aussagen treffen, heißt es in einer Mitteilung. Hier seien zusätzliche Forschungen nötig. Ohne solide Evidenzgrundlage sollten jedoch keine Änderungen am Früherkennungsprogramm vorgenommen werden, fordert die Gesellschaft.

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Weniger Geld für onkologische Projekte

Die DKG beanstandet in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf auch die vorgesehenen Mittelkürzungen beim Innovationsfonds, der ebenfalls beim G-BA angesiedelt ist – und verweist darauf, dass mehr als 13% der geförderten Projekte einen onkologischen Bezug haben: In der Onkologie bestehe hoher Bedarf an sektorenübergreifenden Modellen, Koordination komplexer Therapien und der Integration neuer Technologien, so die DKG. Der Innovationsfonds trage damit maßgeblich dazu bei, die wichtigsten Strukturherausforderungen in der Onkologie zu adressieren.

Onkologische Projekte lieferten zudem überdurchschnittlich häufig harte Endpunkte wie Überleben oder Hospitalisierung und systemische Effekte wie Strukturreformen und Qualitätsindikatoren. Schließlich seien onkologische Innovationsfondsprojekte gut auf andere Bereiche übertragbar: „Eine Kürzung des Innovationsfonds droht somit, hochrelevante Strukturinnovationen zu verhindern“, warnt die DKG.

DGHO kritisiert Rabattverträge für Krebsarzneien

Der Gesetzentwurf sieht als weitere Einsparmaßnahme die Möglichkeit vor, dass Krankenkassen künftig für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung innerhalb eines Therapiegebiets gruppenbezogene Rabattverträge schließen können. Vertragsärzt:innen haben rabattierte Arzneimittel der jeweiligen Gruppe zu verordnen, es sei denn, im Einzelfall sprechen medizinische Gründe dagegen.

Für die Onkologie wurden hierfür die Wirkstoffgruppen der PD-1/PD-L1-Inhibitoren (Immuntherapie) sowie der PARP-Inhibitoren (zielgerichtete Therapie) ausgewählt. Aus medizinischer Sicht sei dabei zu berücksichtigen, dass innerhalb dieser Wirkstoffgruppen auch bei gleicher Tumorentität und Therapielinie relevante Unterschiede bestehen, schreibt die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO) in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Diese beträfen unter anderem biomarkerbasierte Zulassungsvoraussetzungen, indikationsspezifische Kombinationstherapien sowie patientenselektierende Kriterien: „Eine generelle therapeutische Austauschbarkeit innerhalb einer Wirkstoffgruppe ist daher häufig nicht gegeben“, argumentiert die Fachgesellschaft.

Vor diesem Hintergrund sei eine präzise Definition der Voraussetzungen für eine Gruppenbildung erforderlich. Diese sollte Kriterien wie vergleichbare Wirksamkeit und Toxizität, deckungsgleiche Zulassungsbestimmungen sowie eine identische Applikation beinhalten, um eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen.

Facharzthonorare sinken

Durch das Sparpaket werden voraussichtlich die Einnahmen niedergelassener Fachärzt:innen sinken. Nach den Plänen des BMG soll die vertragsärztliche Versorgung rund 2,7 Milliarden Euro zu den Einsparungen leisten. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat ausgerechnet, wie stark ambulante Praxen von den Kostendämpfungsplänen betroffen sein werden. Demnach würden im ersten Reformjahr 2027 vertragsärztliche und psychotherapeutische Inhaber:innen im Schnitt 24.000 Euro weniger einnehmen. Einige Facharztgruppen werden besonders herangezogen, insbesondere in den Fächern Radiologie, Neurologie, HNO, Orthopädie und Innere Medizin. Onkologische Praxen wurden nicht separat ausgewertet.

In der vertragsärztlichen Versorgung sind laut „Ärztezeitung“ außerdem weitere Sparmaßnahmen geplant: So soll die alljährliche Honoraranpassung (Orientierungswert) dauerhaft das Wachstum der Grundlohnrate nicht überschreiten. Die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) soll künftig in sämtlichen KV-Bezirken nur vergleichbar stark wachsen wie die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Im ersten Jahr sollen damit Einsparungen von rund 200 Millionen Euro ermöglicht werden, in 2030 geht das BMG von Einsparungen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro aus.

Die 2019 eingeführte Zusatzvergütung für Terminservicefälle und offene Sprechstunden wird abgeschafft. Diese hätten zu keiner Verbesserung der Versorgungsqualität geführt, argumentiert das BMG. Allein 2027 könnten dadurch rund 1,3 Milliarden Euro eingespart werden. Auch die gesonderte Vergütung zur Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird gestrichen. Der Einspareffekt wird mit rund 770 Millionen Euro beziffert.

* Das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) ist im April 2026 in Kraft getreten.

** Das Bundeskabinett hat den Entwurf für die Notfallreform am 22. April 2026 beschlossen.

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