GKV-Finanzen am Kipppunkt: 2026 wird Schlüsseljahr für das Gesundheitswesen
Inga PabstDie Bundesregierung hat für dieses Jahr umfassende Sparmaßnahmen angekündigt, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu drosseln und die Kassenbeiträge zu stabilisieren. Das Gesundheitssystem soll grundlegend reformiert werden. Auch Bausteine des Primärarztsystems könnten in diesem Jahr umgesetzt werden.
Die Stabilisierung der GKV-Finanzen duldet keinen Aufschub mehr: Die letzten Sparbemühungen der Bundesregierung haben einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge bei den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen 2026 nicht verhindert. Das zuletzt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geschnürte „Kleine Sparpaket“ in Höhe von 2 Milliarden Euro ist zwar Ende 2025 noch verabschiedet worden. Doch das erklärte Ziel, damit die „Beitragsspirale zu durchbrechen“, wurde verfehlt.
Der tatsächliche Zusatzbeitrag der 93 Krankenkassen ist dem GKV-Spitzenverband zufolge 2026 auf durchschnittlich 3,36% des beitragspflichtigen Einkommens gestiegen. Ursprünglich wollte Warken den Zusatzbeitrag auf 2,9% begrenzen. Auch viele private Krankenversicherungen (PKV) erhöhten die Beiträge zum Teil kräftig und begründen dies mit höheren Ausgaben für medizinische Leistungen. Nicht nur aus Sicht von Regierungsvertretern, sondern auch der meisten Krankenkassen sind in diesem Jahr weitere Sparanstrengungen im Gesundheitswesen nötig, um die Beiträge stabil zu halten.
Ärzteschaft: GKV-Finanzen dringlichste Aufgabe
Ein „Schlüsseljahr“ für das Gesundheitswesen sieht die Bundesärztekammer (BÄK). Besonders dringlich ist auch aus Sicht der Ärzteschaft die Stabilisierung der GKV-Finanzen: „Die angespannte Finanzlage ist das Ergebnis struktureller Probleme, die sich über viele Jahre hinweg aufgebaut haben“, betonte Kammerpräsident Klaus Reinhardt zum Jahresbeginn. Um weitere Beitragssatzsteigerungen zu verhindern, müsse die GKV kurzfristig in Milliardenhöhe entlastet werden, etwa bei der Finanzierung der Krankenkassenbeiträge von Bürgergeldbeziehenden. Dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der auch Privatversicherte beteiligt werden sollten. Außerdem sprach er sich für eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf 7% sowie für zweckgebundene Abgaben auf Alkohol, Tabak und Zucker aus. Zügig müssten dann wirksame Strukturreformen umgesetzt werden, betonte Reinhardt. Krankenhaus- und Notfallreform sowie Primärversorgung müssten dabei zusammengedacht werden. Für den ambulanten Bereich plädierte er für verbindliche primärärztliche Einschreibemodelle sowie für eine verlässliche strukturierte Ersteinschätzung – telefonisch, digital oder vor Ort. Reinhardt rechnet damit, dass erste Bausteine des Primärarztsystems in diesem Jahr umgesetzt werden.
Sofortmaßnahmen ohne Reformen
Dabei hatte es im vergangenen Herbst zunächst durchaus Anlass für Optimismus gegeben, dass sich die finanzielle Lage im Gesundheitswesen etwas entspannen würde. Die Krankenhäuser bekommen 4 Milliarden Euro als Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023. Zudem übernimmt der Bund den Anteil der Kosten am 50 Milliarden umfassenden Transformationsfonds für die Krankenhäuser, den ursprünglich die GKV-Versicherten tragen sollten. Doch die Haushaltsplanungen für 2026 sorgten auch schnell für Ernüchterung: Frisches Geld zur Beitragsstabilisierung und zum Stopfen von Finanzlöchern wurde den Kassen von der Bundesregierung lediglich als „Überbrückungshilfe“ in Form von Darlehen gewährt. Die Kredite in Höhe von insgesamt 2,3 Milliarden Euro müssen die Krankenkassen ab 2029 zurückzahlen. Der GKV-Spitzenverband kritisiert, die Finanzierungslast sei damit nur in die Zukunft verschoben worden. Nötig sei ein „Ausgabenmoratorium“ für die GKV. Angesichts der Ausgabendynamik seien „die Darlehen nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, warnte auch der Vorstand der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas. Der GKV-Spitzenverband erwartet, dass sich durch die Rückzahlung der Darlehen die Zusatzbeiträge weiter erhöhen werden.
Um eine Unterfinanzierung zu vermeiden, haben viele Kassen und der GKV-Spitzenverband 2025 gegen den Bund geklagt, um eine vollständige Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden zu erreichen. Es geht um 10 Milliarden Euro pro Jahr. Hintergrund ist, dass die Kassen auf den Kosten der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldempfänger:innen weitgehend sitzenbleiben. Derzeit bekommen sie für jedes Mitglied im Bürgergeldbezug pauschal rund 133 Euro im Monat aus dem Gesundheitsfonds. Dieser Betrag deckt aber nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Zwei Drittel der Kosten werden deshalb von den Beiträgen der GKV-Versicherten finanziert. In dem Verfahren vor dem zuständigen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wollen die Kassen erreichen, dass die Angelegenheit direkt dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet wird.
Debakel um das „Kleine Sparpaket“
Um die Kassenzusatzbeiträge 2026 stabil zu halten, hatte Gesundheitsministerin Warken schließlich im Herbst noch ein „Kleines Sparpaket“ auf den Weg gebracht. Das sah vor allem Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro im stationären Bereich durch Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel bei den Krankenhäusern vor. Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage vieler Krankenhäuser ließen die Landesminister das Sparpaket im Bundesrat zunächst durchfallen. Kurz vor Jahresende konnte mühsam noch der Kompromiss erzielt werden. Demnach wird die Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Krankenhäuser in diesem Jahr ausgesetzt. Es wird aber ein Ausgleich geschaffen, indem der Landesbasisfallwert 2026 um 1,14% erhöht wird, der ab 2027 wirksam wird. Auch bei dem Sparpaket hagelte es Kritik von allen Seiten: Die Finanzprobleme seien keineswegs gelöst, sondern nur in die Zukunft verschoben, hieß es bei Oppositionspolitiker:innen und vielen Kassen. Warken hat angekündigt, noch 2026 deutlich größere Sparmaßnahmen ergreifen zu müssen, um die Beitragsstabilität und damit die geplante Entlastung für die Wirtschaft zu erreichen. Die im Herbst eingesetzte Finanzkommission Gesundheit im Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll ihre Reformvorschläge zur Stabilisierung der GKV-Finanzen bis März vorlegen. Warken betont immer wieder, dass es dabei keine „Denkverbote“ geben soll. Sie schließt auch eine stärkere finanzielle Beteiligung der Bevölkerung nicht aus, etwa durch höhere Zuschläge für verschreibungspflichtige Medikamente.
Kassen wollen Budgetdeckel zurück
Mehr als 300 Verbände und Institutionen waren vom BMG aufgefordert worden, Reformvorschläge bei der Kommission einzureichen. Der GKV-Spitzenverband machte allein 50 Sparvorschläge, die auch die niedergelassenen Ärzt:innen betreffen. Unter anderem wollen die Kassen, dass die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendärzt:innen und der Hausärzt:innen zurückgenommen wird. Eine Verbesserung der Versorgung kann der GKV-Spitzenverband dadurch nicht erkennen, dafür aber die Möglichkeit, 680 Millionen Euro einzusparen. Auch durch die Streichung von Regelungen zur schnelleren Terminvergabe von Facharztterminen erwartet der Verband ein Einsparpotenzial in Höhe eines 3-stelligen Millionenbetrages.
Der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) sieht die hart erkämpften Erfolge bereits durch die GKV-Vorschläge bedroht. Zumindest die CDU hätte signalisiert, den Weg der Entbudgetierung auch für weitere Facharztgruppen fortsetzen zu wollen, teilte der stellvertretende SpiFa-Vorsitzende Prof. Dr. Hermann Helmberger mit. Er befürchtet, dass die „zaghaften Bemühungen zur Entbudgetierung von CDU, CSU und SPD“ mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz aus dem Jahr 2019 rückabgewickelt werden könnten. „Das ist die Abrissbirne für die ambulante Gesundheitsversorgung der 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten“, kritisierte Helmberger. Schon heute seien allein bei den grundversorgenden Leistungen vieler Facharztgruppen die finanziellen Mittel vielfach nach 8 von 12 Wochen eines Quartals aufgebraucht. Auch der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV), Andreas Gassen, wies darauf hin, dass es eine weiterhin hohe Quotierung der fachärztlichen Versorgung und 40 Millionen Termine gebe, die nicht bezahlt werden. Diese müssten erst mal finanziert werden. Mehr Termine seien ohne mehr Geld eine „relativ absurde Forderung“.
Patientensteuerung: Zugang zu Fachärzt:innen nicht versperren
Die BÄK plädiert bei den Reformbemühungen insbesondere für eine bessere Patientensteuerung und deutlich mehr Engagement für Prävention. In Deutschland gebe es im internationalen Vergleich eine extrem hohe Inanspruchnahme-Rate. Die ambulante Medizin verzeichne 9,6 Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr, das sei im europäischen Vergleich ein Spitzenwert. Zudem gebe es etwa 200 stationäre Fälle pro 1.000 Einwohner:innen: „Also fast jeder 5. Deutsche ist einmal im Jahr in irgendeiner Form im Krankenhaus“, führte Reinhardt aus. Zwar gebe es in Deutschland bezogen auf die Bevölkerung auch einen relativ hohen Anteil von Ärzt:innen, Pflegenden und weiterem medizinischen Personal. „Wenn man diese relativ große Anzahl von Personal aber dividiert durch die große Anzahl von Behandlungsanlässen, dann haben wir pro Behandlungsfall die niedrigste Personalquote in ganz Europa.“ Dies sei auch Ausdruck eines hochkomplexen und weitgehend ungesteuerten Systems, in dem allein die Patient:innen entscheiden, wie häufig und welche Ärzt:innen sie aufsuchten. „Das ist etwas, was auf Dauer nicht mehr gehen kann und gehen wird“, betonte Reinhardt. Es sei eine Verschwendung von Ressourcen, die an anderen Stellen benötigt würden. Darum sei es das Ziel einer vernünftigen Koordination und Steuerung, Fehlallokationen von Ressourcen zu vermeiden und abzubauen.
Ein „starres Gatekeeping-System nach englischem Vorbild“ sei aber zu vermeiden, so Reinhardt. Der Zugang zu Fachärzt:innen dürfe nicht versperrt oder erschwert werden. Vielmehr sei dieser medizinisch sinnvoll zu organisieren, um die Terminvergabe zu beschleunigen und zugleich Versorgungskapazitäten zu schonen. Dazu zähle eine strukturierte Form von Ersteinschätzung rund um die Uhr. Eine Kontaktpauschale sei dagegen nicht sinnvoll, betonte Reinhardt.