Neue Kostenpauschale für subkutane Tumortherapie ab Januar 2026
Seit 1. Januar 2026 gilt die neue Onkologie-Vereinbarung, wonach eine Kostenpauschale für die subkutane medikamentöse Tumortherapie abgerechnet werden kann. KBV und GKV-Spitzenverband berücksichtigen damit das wachsende Spektrum an subkutan zugelassenen tumorspezifischen Medikamenten [1]. Über zwei Drittel der Patient:innen empfinden die subkutane Therapie (SC) als komfortabler und emotional weniger anstrengend, unter anderem durch die kürzere Dauer der Verabreichung gegenüber einer Infusion (IV) [2].
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