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Ziel der Reform ist es, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten, heißt es in dem Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG), der Ende 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

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Mit einer Reihe neuer Regelungen werden demnach Eigenverantwortung und Flexibilität von Apothekeninhaber:innen gestärkt. Erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTAs) dürfen z.B. die Apothekenleitung vertreten, um v.a. den Betrieb von Apotheken in ländlichen Regionen aufrechtzuerhalten. Perspektivisch soll ihre „vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden“, heißt es in dem Gesetz, das noch final vom Bundestag beschlossen werden muss.

Dafür werden die Befugnisse für Apotheker:innen erheblich erweitert: Sie können Präventionsaufgaben bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen übernehmen und Impfungen mit allen Totimpfstoffen durchführen. Zudem können sie verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen und bei akuten, unkomplizierten Formen bestimmter Erkrankungen ohne ärztliches Rezept ausgeben. Auch dürfen sie verschiedene Tests, beispielsweise gegen Grippeviren, anbieten.

Ärzteschaft meint: Patient:innen gefährdet 

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Gesetzesentwurf im vergangenen März warnte die Bundesärztekammer (BÄK) vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere durch die vorgesehene Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch Apotheker:innen. Die Diagnosestellung erfordere die Kompetenz zur ärztlichen Anamnese und zur differentialdiagnostischen Abklärung. Diese ärztlichen Kernkompetenzen seien auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen im Interesse der Patientensicherheit zwingend erforderlich, argumentiert die BÄK. Umfragen zeigten, dass ein großer Teil der Apothekerschaft aus guten Gründen keine originär ärztlichen Aufgaben übernehmen wolle, sondern eine wirtschaftliche Stabilisierung ihrer ureigenen Tätigkeit erwarte.

Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) droht mit der Reform auch eine Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen sowie eine weitere Zersplitterung des Gesundheitswesens. Die „weitgehend unkoordinierte Übernahme“ von originär ärztlichen Aufgaben durch Apotheker:innen konterkariere die Bestrebungen nach einer effizienteren Steuerung im Gesundheitswesen, erklärten KBV-Vertreter:innen. Die neu eingeführten pharmazeutischen Dienstleistungen verschöben überdies die Grenze zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit und stellten, genau wie bei den Impfleistungen, einen Verstoß gegen den Arztvorbehalt für die Ausübung der Heilkunde dar. Auch der Deutsche Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) sparte nicht mit Kritik. Es handele sich um eine Aufweichung des Arztvorbehalts und eine „Schwächung des Vier-Augen-Prinzips von Arzt und Apotheker“, was die Arzneimitteltherapiesicherheit beeinträchtigen könnte.

Von den Einwänden der Ärzteverbände zeigte sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unbeeindruckt: Man wolle den Apotheker:innen mehr Raum geben, sich in die Gesundheitsversorgung einzubringen, formulierte es die Ministerin nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes auf einer Fachtagung des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Ende März in Berlin. Die Apotheken sollen sowohl Impfungen beispielsweise für Tetanus und FSME als auch Schnelltests gegen bestimmte Grippeviren durchführen können. Auch bekräftigte sie erneut das Vorhaben, die Apotheken bei der Früherkennung und Prävention von Volkskrankheiten einbinden zu wollen.

Honorarerhöhung vertagt

Ein weiterer großer Streitpunkt blieb die von Apothekerverbänden geforderte Erhöhung des Packungsfixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro. Dafür hatte sich auch der Bundesrat eingesetzt. Zahlreiche Apotheker:innen haben zudem dieser Forderung mit einem Streiktag Ende März Nachdruck verliehen. Die Honoraranhebung ist zwar nicht direkt in der Apothekenreform geregelt, war aber von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

Aufgrund der angespannten Finanzlage der Krankenkassen ist das Bundesgesundheitsministerium aber von dieser Zusage wieder abgerückt. Nun soll die Erhöhung des Fixums in einer Verordnung geregelt werden, die laut Warken noch im Frühjahr kommen soll.

Die Krankenkassen lehnen die Erhöhung aufgrund der hohen Kosten strikt ab. Zudem argumentieren sie, dass die Erhöhung des Fixums allen Apotheken gleichermaßen zugutekomme und damit nicht in erster Linie die kleineren und ländlichen Apotheken fördere, was das eigentliche Ziel der Reform sei. Die Angst vor zahlreichen Apothekenschließungen halten mehrere Krankenkassen zudem für unbegründet.

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Der Bundesverband der Apothekerverbände (ABDA) argumentiert dagegen, dass in den vergangenen 13 Jahren die Kosten der Apotheken um 65% gestiegen seien, die Vergütung dagegen stagniert habe. Die Folge sei, dass in den vergangenen 5 Jahren jede 5. Apotheke schließen musste. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) schlug in der Debatte eine flexible Honorarregelung vor. Absatzstarke Apotheken sollen demnach einen geringeren Fixbetrag pro Packung erhalten, Apotheken mit einem geringeren Absatz hingegen einen höheren Betrag.

Streit um Vergütung für Zytostatika

Die Apothekenreform soll auch das Auskunftsverfahren bezüglich der Einkaufkonditionen von Fertigarzneimitteln für die Zubereitung von Zytostatika-haltigen Lösungen vereinfachen. Grundsätzlich werde diese Absicht zwar begrüßt, allerdings seien die vom GKV-Spitzenverband eingebrachten Daten für den Deutschen Apothekerverband (DAV) intransparent und führten so in Verhandlungen zu einem erheblichen Konfliktpotenzial, kritisierte der DAV auf Anfrage von JOURNAL ONKOLOGIE. „Wir fordern, dass der DAV Einsicht in die vom GKV-Spitzenverband abgefragten und eingebrachten Daten erhält.“ Hierdurch können beide Verhandlungspartner auf Basis der gleichen Datengrundlage verhandeln.

Um die Vergütung für die Herstellung von Zytostatika in Apotheken ist parallel zur Reformdebatte ein seit Jahren schwelender Streit eskaliert. Der DAV hat Regelungen der Hilfstaxe, die die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die in Apotheken hergestellt werden, gegenüber dem GKV-Spitzenverband zum 1. April gekündigt. Das betrifft patientenindividuell hergestellte Lösungen zur parenteralen Anwendung, die z.B. in der Krebstherapie eingesetzt werden. In Deutschland gibt es rund 300 Apotheken mit einem speziellen Reinraumlabor, die parenterale Spezialrezepturen herstellen können. Dazu gehören 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen. Derzeit können die Apotheken jeweils einen Arbeitspreis von 100 Euro netto abrechnen. Wegen der Kostensteigerungen seien die Arbeitspreise der Spezialrezepturen unter den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr auskömmlich, argumentiert der DAV.

Der Verband strebe faire Arbeitspreise dafür an, der GKV-Spitzenverband habe aber in den bisherigen Verhandlungen keine Bereitschaft zur Anpassung der Arbeitspreise gezeigt, begründet der DAV sein Vorgehen. Somit sei der Weg frei für ein sozialrechtlich definiertes Schiedsverfahren. Der Verband rechnet mit einem Ergebnis im Laufe des nächsten halben Jahres. Für Krebspatient:innen entstünden in der Zwischenzeit keine Versorgungsengpässe: Bis zu einer neuen Vereinbarung hätten die bisherigen Regelungen Bestand.

BNHO: Engpässe unbedingt vermeiden

Der Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Deutschland e.V. (BNHO) erklärte auf Anfrage, die behandelnden Hämatolog:innen und Onkolog:innen könnten die notwendige Kontinuität in der Behandlung von Tumorpatient:innen nur bei einer regelmäßigen und qualitativ hochwertigen Versorgung mit individuell hergestellten Zytostatika gewährleisten. Die enge Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzt:innen mit den herstellenden Apotheken bilde dabei eine tragende Säule einer qualifizierten Patientenversorgung: „Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des BNHO von zentraler Bedeutung, dass die laufenden Verhandlungen zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband in einer Weise geführt werden, die langfristige Stabilität und Verlässlichkeit gewährleistet.“

Besonders wichtig sei, dass alle Beteiligten zu einer tragfähigen Lösung gelangen, die Versorgungsengpässe oder Verzögerungen in der Therapie unter keinen Umständen entstehen lässt. Bei modernen Krebstherapien seien individuell hergestellte Arzneimittel in Form von anwendungsfertigen Zytostatika-Zubereitungen ein unverzichtbarer Bestandteil. Diese Spezialrezepturen erforderten zum einen ein hohes Maß an Expertise der herstellenden Apotheken und zum anderen verlässliche organisatorische Rahmenbedingungen für alle Beteiligten. Die Mitglieder des BNHO behandeln in ihren tagesklinischen Schwerpunktpraxen pro Quartal ambulant ca. 600.000 Krebspatient:innen.

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