Gesundheitspolitik
PKV-Beiträge: Arbeitgeber benötigen bald elektronische Daten
Bislang haben private Krankenversicherer ihren Versicherten Papierbescheinigungen zur Vorlage bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Dieser benötigt die Unterlagen, um die Belastungen durch die private Kranken- und Pflegeversicherung bei der Berechnung des Entgelts steuerlich berücksichtigen zu können. Ab 2026 reicht das nicht mehr aus. Versicherer müssen die Daten künftig elektronisch an Arbeitgeber übermitteln.
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