Krankengeld endet: Welche Ansprüche haben Betroffene?
Arbeitsunfähig? Dann gibt es bis zu 78 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber was, wenn das Krankengeld endet und man noch nicht wieder arbeiten kann? Dann können Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben. Nach der Aussteuerung, also dem Ende des Krankengeldbezugs, muss zunächst geklärt werden, inwiefern man sich dem Arbeitsmarkt trotz Erkrankung noch zur Verfügung stellen kann, heißt es von der Arbeitskammer des Saarlandes.
In zwei Fällen besteht Anspruch auf ALG 1
Wer Arbeitslosengeld (ALG 1) beantragt, erhält dafür in der Regel einen Gesundheitsfragebogen. Zudem werde der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit eingeschaltet, um zu klären, in welchem Umfang leichte Tätigkeiten noch möglich seien, sagt Lisa Leinenbach von der Arbeitskammer. In zwei Fällen besteht dann ein Anspruch auf ALG 1:
Bürgergeld im Falle von Bedürftigkeit
Alle, die nach dem Auslaufen des Krankengeldes keinen Anspruch auf ALG 1 haben, können laut Lisa Leinenbach Bürgergeld beantragen - ob das bewilligt wird, hängt davon ab, ob man bedürftig ist.
Quelle:dpa