Journal Onkologie
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Der zweite Bericht der Finanzkommission Gesundheit, der im Dezember vorgestellt werden soll, wird aller Voraussicht nach weitere Sparpotenziale im Gesundheitssystem benennen. Im Fokus steht dabei, die Anzahl der Krankenkassen von derzeit 93 zu reduzieren. Das hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) angekündigt. Zwar soll das Spar­volumen aus dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (18,8 Milliarden Euro) ausreichen, um die Zusatzbeiträge der gesetzlich Versicherten stabil zu halten, was das Ziel des Sparpakets war. Doch hatten die Bundesländer bei dem Gesetz weiteres Geld (550 Millionen Euro) für die Krankenhäuser herausgehandelt, welches noch gegenfinanziert werden muss. Einnahmen für die Krankenkassen erhofft sich das Bundesgesundheits­ministerium aus der im Zuge des Sparpakets vereinbarten Zuckersteuer.

Sparmaßnahmen greifen 2027

Die GKV-Reform enthält zahlreiche Einzelmaßnahmen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV wird einmalig um 300 Euro erhöht. Derzeit liegt sie bei 5.812,50 Euro. Die Kosten tragen die Versicherten und die Arbeitgeber. Der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds soll 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro verringert werden.

Die Zuzahlungen für Medikamente in der Apotheke werden von 5 Euro auf 7,50 Euro erhöht. Das Hautkrebs-Screening kommt auf den Prüfstand, der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll engere Kriterien für die Teilnahmeberechtigung festlegen. Homöopathische Arzneimittel werden künftig nicht mehr von den Kassen bezahlt.

Die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartner:innen ohne Einkommen wird eingeschränkt. Wer weder Kinder noch Eltern versorgt, muss ab 2028 einen Aufschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Beitragssatz des Ehepartners zahlen. Der Bund erhöht seinen Anteil an den GKV-Beiträgen von Beziehenden der Grundsicherung um zunächst 750 Millionen Euro. Der Anteil soll in den kommenden Jahren weiter steigen.

Pharmakonzerne können weiterhin einen festen Herstellerabschlag zahlen. Dieser erhöht sich von 8,5 auf 15,5 Prozentpunkte.

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Im Krankenhausbereich werden Tarifsteigerungen nur noch zu 50% (bisher 100%) refinanziert. Das Pflegebudget wird gedeckelt. Die psychotherapeutischen Leistungen sollen zurück in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) geführt werden. Darüber soll aber noch einmal im Bundestag diskutiert werden.

Die Teilkrankschreibung soll mit 25%, 50% und 75% der Wochenstunden ermöglicht werden. Die Verwaltungs- und Werbeausgaben der Krankenkassen werden begrenzt. Die Kassen müssen künftig aber auch nicht mehr ihre Versicherten über Beitragserhöhungen informieren.

Für Haushaltshilfen, häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege oder für Leistungserbringung im Bereich Rehabilitation und Vorsorge werden Vergütungssteigerungen nur noch bis zur Grundlohnrate voll refinanziert. Die Regelung gilt für 2 Jahre und wird evaluiert.

Die Kürzungen im ambulanten Bereich in Höhe von 2,7 Milliarden Euro werden im Wesentlichen durch Ausgabendeckelungen und Begrenzung extrabudgetärer Ausgaben realisiert, insbesondere durch die Streichung des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)-Zuschlags und die Kürzung von Honorarzuschlägen für Beratungsleistungen.

Bei bestimmten Operationen soll künftig verpflichtend eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden, um medizinische Eingriffe zu reduzieren. Im Fokus stehen orthopädische Eingriffe.

Das Gesetz schafft zudem die Grundlage für gruppenbezogene Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung. Für den onkologischen Bereich betrifft dies die Wirkstoffgruppen PD-1/PD-L1- sowie PARP-Inhibitoren. Eine nähere Definition der Kriterien für die Bildung therapeutisch vergleichbarer Wirkstoffgruppen steht laut der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO) noch aus. Sie sind der Fachgesellschaft zufolge dringend erforderlich, um eine leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen.

Gesetzesmarathon geht weiter

Mit den Sparmaßnahmen sind zumindest die Krankenkassen zufrieden. „Wir haben jetzt eine solide Grundlage dafür, dass die Krankenkassenbeiträge in den kommenden 2 Jahren insgesamt stabil bleiben können“, versicherte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt. Alle Maßnahmen müssten nun konsequent umgesetzt werden. Nach den Einsparmaßnahmen in diesem Jahr bräuchte es im kommenden Jahr grundlegende strukturelle Reformen, um das Gesundheitswesen finanziell und qualitativ für die Zukunft besser aufzustellen.

Weitere Gesetze zur Reformierung des Gesundheitswesens waren vor dem Ministerwechsel im Bundesgesundheitsministerium in Arbeit: Für die Digitalisierung durchlaufen das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und das Medizinregistergesetz derzeit das parlamentarische Verfahren. Auch das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung steht nach der ersten Lesung im Herbst wieder auf der Tagesordnung des Bundestages. Für andere zentrale Gesetzesvorhaben, vor allem zur Neuordnung der Pflegeversicherung, gab es bis zum Weggang von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dagegen nur eine erste Fassung.

Auch der erste Entwurf zum geplanten Primärversorgungsgesetz wurde noch zu Warkens Amtszeit in den Herbst verschoben. Die beschlossenen Sparmaßnahmen werden von Ärzteverbänden und Fachgesellschaften gerade im Hinblick auf den Reformbedarf in diesem Bereich – neben den Krankenhäusern – als besonders kritisch angesehen.

Die Ärzteschaft sieht sich zugleich mit dem hohen Reformtempo der Bundesregierung konfrontiert. Die neue Arbeitsunfähigkeits (AU)-Regelung im Entgeldfortzahlungsgesetz sorgt für viel Diskussionsstoff, ebenso die beschlossene Teilzeit-Krankschreibung. Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) kritisiert den hohen Aufwand, den Arztpraxen für eine Teil-AU leisten müssen. Denn eine Teilkrankschreibung setze voraus, dass Ärzt:innen sich tatsächlich bei den Arbeitgebern der Patient:innen über die Arbeitsbedingungen vor Ort erkundigen müssen; das sei aber nicht leistbar und auch nicht angemessen, teilte die KBV mit. Die Vereinigung verweist vielmehr auf das „Hamburger Modell“ zur Wiedereingliederung von Menschen ins Berufsleben nach langer Krankheit, das sich bewährt habe.

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Primärarztsystem noch nicht ausgereift

Auch liegen die Positionen zur Ausgestaltung eines Primärversorgungssystems in Politik, Wissenschaft und Selbstverwaltung noch weit auseinander. Es geht um die künftige Rolle und Aufgaben der Hausärzt:innen und weiterer Berufsgruppen, um Ausnahme­regelungen etwa für chronisch Kranke und bei Knochenbrüchen, aber auch um die grundsätzliche Frage, ob ein Primärversorgungssystem mit digitaler Ersteinschätzung tatsächlich die Patientenversorgung verbessern und zugleich Kosten im Gesundheitswesen sparen kann.

Eine aktuelle OECD-Studie [1], die Primärarztsysteme mehrerer Länder vergleicht, sorgte für Aufsehen, denn sie zeigt: Wo die Steuerung von Patientenwegen gelingt, wird sie auch durch negative finanzielle Anreize für Versicherte unterstützt. Zudem kann auch bei einer stringenten Steuerung nicht automatisch eine schnellere Terminvergabe vorausgesetzt werden. Auch fällt die Patientenzufriedenheit in Systemen mit Gatekeeping tendenziell niedriger aus als in Ländern mit freiem Facharztzugang.

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Steuern auf Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke

Zu Präventionszwecken empfehlen Ärzteverbände und Gesundheits­ex­pert:innen schon seit vielen Jahren höhere Steuern auf Tabak und Alkohol. Nun wird die Bundesregierung tatsächlich die Steuern für Zigaretten, Spirituosen, Sekt und Alkopops deutlich erhöhen. In erster Linie zielt dieses Vorhaben aber darauf ab, die Einnahmenseite zu stärken, um den Haushalt zu konsolidieren.

Für Spirituosen ist eine Steuererhöhung von 20% vorgesehen, was rund 400 Millionen Euro jährlich in die Staatskasse spülen soll. Die Steuer auf Tabak und Tabakprodukte soll über einen Zeitraum von 4 Jahren ansteigen. Nach Angaben der Tabakindustrie erhöht sich damit der Preis für die 20er-Packung Zigaretten jedes Jahr um 40 Cent. Die Mehreinnahmen belaufen sich nach Ministeriumsangaben in der letzten Stufe auf 4,4 Milliarden Euro jährlich.

Außerdem soll es ab 2027 eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke geben. Davon erhofft sich die Bundesregierung Einnahmen in Höhe von 650 Millionen Euro jährlich. Das Geld soll den gesetzlichen Krankenkassen zufließen. Die Finanzkommission Gesundheit im Bundesgesundheitsministerium hatte ursprünglich eine Zucker­abgabe empfohlen: Wenn Getränke mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten, sollten rund 26 Cent pro Liter fällig werden. Enthalten sie mehr als 8 Gramm Zucker, sollen die Hersteller sogar 32 Cent bezahlen.

Die Steuererhöhungen seien ein wichtiger Schritt hin zu einer wirksameren Präventionspolitik, erklärte der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) dazu. Zugleich kritisierte die Kammer, dass Wein und Bier von der Alkoholsteuer ausgenommen werden. Die Einnahmen sollten auch nicht nur zur Haushaltskonsolidierung, sondern konsequent für gesundheitspolitische Zwecke eingesetzt werden, hieß es. Die Finanzkommission Gesundheit geht davon aus, dass allein durch die Erhöhung der Alkoholsteuer 1.000 Krebsfälle und Unfälle im Jahr verhindert werden können.

Literatur:

(1)

Zentralinstitut kassenärztliche Versorgung, https://www.zi.de

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