Lungenkrebsscreening in Deutschland: Chancen, Hürden und politischer Handlungsbedarf
Prof. Dr. med. Torsten Bauer und Dr. rer. nat. Marion AdamLungenkrebs ist nach wie vor die tödlichste Krebserkrankung in Deutschland. Mit der geplanten Einführung des Lungenkrebsscreenings sollen mehr Patient:innen die Chance auf eine frühzeitige Diagnose erhalten. Prof. Dr. Torsten Bauer, Chefarzt der Klinik für Pneumologie am Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin, thematisiert die Herausforderungen bei der Prävention, der Früherkennung und der praktischen Umsetzung des neuen Screeningprogramms in einer aktuellen Podcast-Folge.
Prof. Dr. Torsten Bauer, Berlin
Lungenkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland und ist zugleich die onkologische Erkrankung mit der höchsten Sterblichkeit. Trotz eines in den vergangenen Jahren deutlich gewachsenen Behandlungsspektrums liegt die Sterblichkeitsrate in der Versorgungsrealität nach wie vor bei rund 80%. Die modernen Therapien haben die Prognose zwar verbessert, doch sie können das Versterben an dieser Erkrankung lediglich verzögern.
Prävention: Anspruch und Wirklichkeit
Die Prävention von Lungenkrebs in Deutschland bleibt aus Sicht der Fachgesellschaften weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Der wirksamste Ansatz wäre eine deutliche Erhöhung der Tabaksteuer, ein Instrument, das sich in anderen Ländern bereits bewährt hat. So führte etwa in Neuseeland die Preiserhöhung für Zigaretten zu messbaren Auswirkungen auf den Tabakkonsum. In Deutschland wurde in diesem Jahr nach langer Zeit wieder eine deutliche Erhöhung der Tabaksteuer umgesetzt. Ein weiteres Problem ist die unzureichende Regulierung der Werbung für E-Zigaretten und andere inhalative Nikotinprodukte. Diese werden gezielt an Jugendliche vermarktet und häufig als risikoärmere Alternative zum Rauchen positioniert. Aus wissenschaftlicher Sicht ist diese Einschätzung jedoch nicht haltbar. Da die Latenzzeit zwischen inhalativem Nikotinkonsum und einem möglichen Tumorgeschehen bis zu 25 Jahre betragen kann, fehlen belastbare Langzeitdaten. Welche Folgeerkrankungen diese Produkte langfristig auslösen, ist derzeit nicht bekannt. Andere Umweltfaktoren wie die Feinstaubbelastung tragen nachweislich zum Lungenkrebsrisiko bei. Ihr Einfluss ist im Vergleich zum Tabakkonsum jedoch deutlich geringer.
Zielgruppe und Einschlusskriterien
Da präventive Maßnahmen an ihre Grenzen stoßen, kommt der Früherkennung eine zunehmend zentrale Bedeutung zu. Das Lungenkrebsscreening richtet sich an Personen im Alter von 50 bis 75 Jahren, die aktiv rauchen oder in den letzten 10 Jahren noch geraucht haben, mit einer relevanten Rauchervorgeschichte von mindestens 15 Packungsjahren. Ein Packungsjahr ist dabei definiert als der Konsum einer Schachtel Zigaretten pro Tag über den Zeitraum eines Jahres. In Deutschland entspricht das schätzungsweise 3-5 Millionen Anspruchsberechtigten. Die Festlegung des Schwellenwerts bei 15 Packungsjahren ist nicht unumstritten, da Personen mit geringfügig niedrigeren Werten ein vergleichbares Risikoprofil aufweisen können. Sie wurde jedoch als pragmatische, wissenschaftlich vertretbare Grundlage gewählt, um das Programm auf die Gruppe mit dem größten zu erwartenden Nutzen zu fokussieren. Wesentlich ist dabei, dass das Screening nur in Kombination mit einem Angebot zur Rauchentwöhnung wirksam ist. Der Gesetzgeber hat dies berücksichtigt und so ist bereits beim Einschluss in das Programm ein Gespräch zur Rauchentwöhnung verpflichtend vorgesehen. Die effektivste Präventionsmaßnahme bleibt nach wie vor die Tabakabstinenz.
Der Weg zum Screening
Das Screening wird als Computertomographie (CT) mit niedriger Strahlendosis (Low-Dose-CT) ohne Kontrastmittel durchgeführt. Die Strahlenexposition ist gering, Laborwerte sind im Vorfeld nicht erforderlich und moderne Geräte benötigen lediglich 20-30 s für den Scan. Der Aufwand für die Patient:innen wird bewusst niedrig gehalten, um die Hemmschwelle zur Teilnahme zu senken. Im Gegensatz zum Mammographiescreening werden die Anspruchsberechtigten nicht automatisch eingeladen, da die dafür notwendigen Daten zum Rauchverhalten behördlich nicht vorliegen. Interessierte müssen sich selbst melden. Niedergelassene Ärzt:innen der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin und Arbeitsmedizin sind berechtigt, Patient:innen einzuschließen. Dafür müssen sie einen einstündigen Online-Kurs absolvieren. Besonders die Arbeitsmedizin bietet hier großes Potenzial, da Betriebsärzt:innen die relevante Risikogruppe regelmäßig in der Vorsorgeuntersuchung sehen und das Thema Prävention dort bereits etabliert ist. Eine breitere Beteiligung der Arbeitsmedizin ist jedoch aufgrund eines strukturellen Problems nicht möglich, da Arbeitsmediziner:innen in der Regel über keine Kassenzulassung verfügen. Inwieweit sich die Kassenärztliche Vereinigung hier öffnen wird, ist derzeit unklar. Die Vergütungsregelung wurde inzwischen festgelegt. Die Fachgesellschaften planen eine Informationskampagne, um niedergelassene Ärzt:innen sowie die Öffentlichkeit über das Programm zu informieren. Grundsätzlich ist Deutschland für die Umsetzung gut aufgestellt. Mit rund 3.000 CT-Scannern bundesweit sind die infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden, um das Screening flächendeckend anbieten zu können.
Aufklärungskampagne „Du bist am Zug!“
Zur Steigerung der Bekanntheit des Screeningprogramms in der Bevölkerung wurde die Aufklärungskampagne „Du bist am Zug!“ ins Leben gerufen. Unter www.dubistamzug-screening.com informiert der Bundesverband Selbsthilfe Lungenkrebs e.V. gemeinsam mit der DGP, der DGT und der DRG über das Programm und richtet sich gezielt an die anspruchsberechtigte Bevölkerung.
Befundung und Qualitätssicherung
Die radiologische Befundung ist zweistufig aufgebaut. Auffällige Befunde werden anhand der Lung-RADS-Klassifikation eingestuft, die pathologische Rundherde in die Kategorien 0 bis 4 einordnet. Ab einer höheren Klassifikationsstufe ist eine Zweitbefundung durch Zentren mit Schwerpunkt Lungenkrebs verpflichtend. Erst- und Zweitbefundung erfolgen dabei verblindet, um eine unabhängige Beurteilung zu gewährleisten. Zusätzlich fordert der Gesetzgeber den Einsatz KI-gestützter Analysesysteme, die die Befunde maschinell gegenlesen. Stimmen Erst- und Zweitbefundung überein, wird der Befund als abklärungsbedürftig weitergeleitet. Idealerweise werden die Patient:innen in einem Lungenkrebszentrum vorgestellt, wo eine interdisziplinäre Indikationskonferenz mit Radiologie, Thoraxchirurgie und Pneumologie über das weitere Vorgehen entscheidet. Ein zentrales Ziel ist dabei, die Zeit zwischen einem auffälligen Befund und dem nächsten klinischen Schritt so kurz wie möglich zu halten.
Implementierung und Teilnahmebereitschaft
Die Einführung eines bevölkerungsbasierten Screeningprogramms erfordert erfahrungsgemäß einen mehrjährigen Anlauf. Internationale Daten belegen, dass die Einschlussquote maßgeblich von der Einbindung der Primärversorgung abhängt. In den USA führte der anfängliche Ausschluss der Allgemeinmediziner:innen dazu, dass lediglich 3% des anspruchsberechtigten Kollektivs teilnahmen. Nach deren gezielter Einbindung stiegen die Quoten deutlich. In England, Polen und Kroatien verlief die Implementierung erfolgreicher. Dies wird u.a. auf eine niedrigschwelligere Rekrutierungsstrategie zurückgeführt. Für Deutschland wird derzeit geprüft, ob der Einschluss als telemedizinische Leistung anerkannt werden kann, um die Beteiligung niedergelassener Ärzt:innen strukturell zu erleichtern. Eine weitere Herausforderung stellt die Akzeptanz auf Patientenseite dar. Angesichts einer Gesamtmortalität von rund 80% ist eine gewisse Screening-Skepsis psychologisch nachvollziehbar. Aus klinischer Sicht überwiegt jedoch der potenzielle Nutzen. In frühen Tumorstadien haben sich die Therapieoptionen durch neoadjuvante Behandlungskonzepte substanziell erweitert und resektable Befunde bieten realistische Heilungschancen. Derzeit werden frühe Stadien überwiegend als Zufallsbefunde entdeckt. Das primäre Ziel des Screenings ist ein Stadien-Shift zugunsten früher, kurativ behandelbarer Stadien. Analog zur Entwicklung des Mammographiescreenings ist davon auszugehen, dass die Teilnahmequoten über einen Zeitraum von 5-6 Jahren kontinuierlich steigen werden.
Lungenkrebs bei Nichtraucher:innen
Da das Screeningprogramm ausschließlich Personen mit einer relevanten Tabakanamnese erfasst, bleibt eine zahlenmäßig kleine, aber menschlich bedeutsame Gruppe unberücksichtigt. Lungenkrebs-Patient:innen ohne Rauchhistorie, bei denen überwiegend molekular definierte Tumorentitäten mit onkogenen Treibermutationen vorliegen. Es handelt sich dabei häufiger um Frauen mittleren Alters. Ihr Ausschluss beruht auf der noch unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage für eine erweiterte Risikoprofilierung. Eine Erweiterung der Einschlusskriterien setzt ein valides genetisches oder molekulares Risikoprofil voraus, das derzeit nicht vorliegt.
Bilanz und Ausblick
Perspektivisch wird es darauf ankommen, die im Rahmen des Screenings erhobenen Daten systematisch zu nutzen. Aufgrund seiner standardisierten Vorgehensweise, einheitlichen Dokumentation und vollständig digitalen Datenlage eignet sich das Lungenkrebsscreening in besonderer Weise für ein nationales Register. Die Aufnahme in das kürzlich verabschiedete Medizinregistergesetz wurde von den Fachgesellschaften beantragt. Die anonymisierte Zusammenführung der Screening-Daten würde langfristig wertvolle Erkenntnisse für die Versorgungsforschung liefern und die Grundlage für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung des Programms schaffen.
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