Pankreaskarzinom: Fachgesellschaften fordern raschen Zugang zu Daraxonrasib
Aktuelle Daten zu Daraxonrasib geben neue Perspektiven bei der Behandlung vorbehandelten Patient:innen mit metastasiertem Adenokarzinom des Pankreas. Das schreiben die die DGHO, die AIO und die DGVS in einer Stellungnahme - und fordern, dass der Wirkstoff Patient:innen zugänglich gemacht wird.
Neue Daten zum metastasierten Pankreaskarzinom
Das metastasierte Pankreaskarzinom gehört zu den prognostisch ungünstigsten Krebserkrankungen. Therapeutische Fortschritte konnten in den letzten Jahren überwiegend in frühen Krankheitsstadien erzielt werden, während die Behandlung fortgeschrittener Verläufe nach wie vor eine große klinische Herausforderung darstellt. Nun vorliegende Daten einer großen internationalen Studie mit einem neuen Medikament wecken große Erwartungen. Daher haben die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), die Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft (AIO) und die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) eine gemeinsame Stellungnahme zu Daraxonrasib beim rezidivierten/refraktären, metastasierten Adenokarzinom des Pankreas veröffentlicht.
Daraxonrasib: neuer Standard bei vorbehandelten Patient:innen?
Neue zielgerichtete Therapieansätze sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Onkologie gerückt. Aktuelle Daten zu Daraxonrasib, einem Inhibitor des RAS-Signalwegs, haben international für große Aufmerksamkeit gesorgt und werden von Expert:innen als potenziell bedeutender Fortschritt bewertet. Nach Einschätzung der Fachgesellschaften könnte Daraxonrasib künftig einen neuen Standard für Patient:innen darstellen, bei denen eine erste Chemotherapie nicht erfolgreich war.
Die Ergebnisse der internationalen, randomisierten Phase-III-Studie (RASolute 302) wurden im Rahmen des Jahreskongresses der American Society of Clinical Oncology (ASCO) in Chicago vorgestellt und zeitgleich im New England Journal of Medicine (NEJM) publiziert. In der Studie mit vorbehandelten Patient:innen mit metastasiertem Adenokarzinom des Pankreas zeigte der RAS-Inhibitor Daraxonrasib (RAS, Rat Sarcoma Onkogen) im Vergleich zur Standardchemotherapie eine statistisch signifikante und klinisch relevante Verbesserung zentraler Endpunkte. So konnten die Ansprechraten gesteigert und sowohl das progressionsfreie Überleben als auch das Gesamtüberleben deutlich verlängert werden.
Die Ergebnisse sind nicht nur in der Fachwelt auf große Resonanz gestoßen, sondern wecken auch neue Hoffnung für Patient:innen mit fortgeschrittener Erkrankung.
Noch keine Zulassung in Deutschland
Daraxonrasib ist bisher in keinem Land bzw. keiner Region der Welt zugelassen. Nach Information von Revolution Medicines ist eine rasche Einreichung der Zulassungsunterlagen bei der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde (FDA, U.S. Food and Drug Administration) und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA, European Medicines Agency) geplant. Ein Early Access Program wurde in den USA eingerichtet. Der Zugang ist nicht auf amerikanische Staatsbürger beschränkt, eine Aufnahme ist aber nur über ausgewählte US-Zentren möglich. Die Etablierung eines Compassionate Use Programs in Deutschland ist leider nicht vorgesehen. Weitere Studien beim Pankreaskarzinom betreffen den Einsatz in früheren Krankheitsphasen sowie Kombinationstherapien. Hier sind auch deutsche Zentren aktiv.
Fachgesellschaften fordern: Daraxonrasib verfügbar machen
Die DGHO, die AIO und die DGVS fordern, dass Daraxonrasib Patient:innen in Deutschland rasch zugänglich gemacht wird. Hierfür sollen alle notwendigen Anstrengungen unternommen werden. Für Patient:innen in den entsprechenden Krankheitsstadien ist die Verfügbarmachung dieser innovativen Therapie von großer Bedeutung.
Die Stellungnahme „Daraxonrasib beim rezidivierten/refraktären, metastasierten Adenokarzinom des Pankreas“ [1] ist auf der Internetseite der DGHO abrufbar.
Quelle:DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V.
Literatur:
- (1)
Stellungnahme der DGHO zu Daraxonrasib abrufbar unter: https://www.dgho.de/publikationen/stellungnahmen/gute-aerztliche-praxis/daraxonrasib/260706_stellungnahme_daraxonrasib_final.pdf