Flugbegleiterin: französisches Gericht erkennt Brustkrebs als Berufskrankheit an
Wiebke PfohlEin Gericht hat Höhenstrahlung als eine Ursache für den Brustkrebs einer französischen Flugbegleiterin anerkannt. Erst kürzlich zeigte außerdem eine US-amerikanische Studie, dass Flugbegleiter:innen und Pilot:innen häufiger an strahlenassoziierten Erkrankungen sterben.
Krebs als Berufskrankheit bei Flugbegleiterin
12.600 Stunden ist die Flugbegleiterin Sophie Lainault zwischen 1989 und 2019 geflogen, mehr als die Hälfte davon nachts. Nun hat ein französisches Gericht ihren Brustkrebs als Berufskrankheit anerkannt, wie unter anderem die BBC kürzlich berichtete. Es sei das erste Mal, dass ein französisches Gericht kosmische Strahlung als Ursache für den Brustkrebs einer langjährigen Flugbegleiterin anerkennt. Neben der Strahlung wurden außerdem Passivrauchen und Nachtarbeit als berufsbedingte Belastungen benannt, so die BBC. Air France, die Fluggesellschaft, bei der Lainault tätig war, erlaubte das Rauchen an Bord noch bis 2000.
Wie gefährlich ist die Höhenstrahlung beim Fliegen?
Trifft Strahlung aus den Tiefen des Kosmos auf Bestandteile der Atmosphäre, entstehen Teilchen mit hohen Energien. Diese bilden zusammen mit der kosmischen Strahlung die sogenannte Höhenstrahlung. Je weiter man sich von der Erdoberfläche entfernt, desto stärker ist man dieser Strahlung exponiert. Da das Magnetfeld außerdem einen Teil der kosmischen Strahlung ablenkt, ist die Belastung über dem Äquator am geringsten und über den Polen am höchsten. Einfluss hat außerdem der „Sonnenwind“, der ebenfalls einen Teil der kosmischen Strahlung ablenkt.
Wie stark die Strahlenexposition auf einem Flug ist, hängt also von der Flugdauer, der Flughöhe, der Route und der Sonnenaktivität ab. Auf einem Flug von Frankfurt nach New York etwa bekommt eine Person eine Strahlung von 32 bis 75 Mikrosievert ab, wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) errechnet hat. Zum Vergleich: Bleibt man in Deutschland auf dem Boden beträgt die gesamte effektive Dosis im Mittel etwa 2.100 Mikrosievert pro Jahr, wie das BfS schreibt. Bei dieser Strahlung handelt es sich um die restliche Höhenstrahlung sowie die Strahlung natürlicher radioaktiver Stoffe.
„Für Gelegenheitsflieger, wie es die meisten Urlaubsflieger sind, ist die zusätzliche Strahlendosis durch das Fliegen und das damit verbundene zusätzliche Gesundheitsrisiko durch Höhenstrahlung gering. Jede zusätzliche Strahlung birgt dennoch ein gewisses Risiko, insbesondere auch für Schwangere und Kleinkinder“, schreibt das BfS. „Wer einen Flug plant, sollte somit die Notwendigkeit und Risiken der Flugreise für sich persönlich abwägen, insbesondere bei einer bestehenden Schwangerschaft, und ggf. alternative Verkehrsmittel in Betracht ziehen.“
Flugpersonal und Menschen, die beruflich viel fliegen, können aber durchaus eine höhere Strahlenbelastung erhalten – besonders wenn sie häufig auf den nördlichen Polrouten fliegen, so die BfS. Die Dosiswerte können dabei vergleichbar sein mit denen in Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen.
Flugpersonal: erhöhte Sterblichkeit aufgrund von Krebs?
Forschende um Vishal R. Patel von der Harvard Medical School haben kürzlich untersucht, ob Pilot:innen und Flugbegleiter:innen in den USA ein erhöhtes risikobereinigtes Sterberisiko durch strahlenbedingte Krebserkrankungen aufweisen – verglichen mit anderen Berufsgruppen. Dafür haben sie sich Daten aus Sterbeurkunden angesehen, verknüpft mit dem Beruf der Verstorbenen. Ihre Ergebnisse haben die Forschenden in einem Research Letter in JAMA Internal Medicine publiziert.
Dabei untersuchten sie auch, inwiefern sich die Mortalität aufgrund von strahlungsbedingten Krebsarten von der Mortalität aufgrund von Krebsarten unterschied, die nicht mit Strahlung assoziiert waren. Zu den strahlungsassoziierten Krebsarten zählten in der Untersuchung Brustkrebs, Krebserkrankungen des zentralen Nervensystems, Multiples Myelom, Leukämie (mit Ausnahme von chronischer lymphatischer Leukämie), Lymphome, Schilddrüsenkrebs, Prostatakrebs, Melanom und nicht-melanomatöse Hautkrebsarten. Lungenkrebs wurde aufgrund des Zusammenhangs mit dem Rauchen ausgeschlossen. Als negative Kontrollgruppe dienten Nukleartechniker:innen; als positive Kontrollgruppe diente Flughafen-Personal, das auf dem Boden bleibt und keiner kosmischen Strahlung ausgesetzt ist.
Flugpersonal: Höchster Anteil an Todesfälle durch strahlenbedingte Krebserkrankungen
Von den 503 Berufen, die die Forschenden in dem Datensatz identifiziert hatten, wiesen Flugbegleiter:innen und Pilot:innen den höchsten und den zweithöchsten risikobereinigten Anteil an Todesfällen durch strahlenbedingte Krebserkrankungen auf. Bei Flugbegleiter:innen waren 6,9% (95% KI: 6.4%-7.5%) der Todesfälle auf strahlenbedingte Krebserkrankungen zurückzuführen, bei Pilot:innen 6,7% (95% KI: 6.3%-7.1%). Die risikoadjustierte Odds Ratio für Flugbegleiter:innen und Pilot:innen (Referenzgruppe: alle anderen Berufsgruppen) war statistisch signifikant bei Brustkrebs, Tumoren des zentralen Nervensystems, Prostatakrebs und Melanomen, bei Pilot:innen außerdem bei Leukämie.
Strahlenbedingte Krebserkrankungen: Vergleich mit Kontrollgruppen
Bei Krebsarten, die nicht strahlenbedingt waren, lag das Flugpersonal im Mittelfeld. Flughafen-Personal, das auf dem Boden bleibt, zeigte keine erhöhte Mortalität aufgrund von strahlungsbedingten Krebsarten. Nukleartechniker:innen waren auf Platz 12 der Berufe, mit dem höchsten Anteil strahlenbedingter Todesfälle.
Aufgrund des Studiendesigns ist eine Herstellung eines kausalen Zusammenhangs nicht möglich. Wie hoch die kumulative Strahlenbelastung der einzelnen Personen war, konnten die Forschenden aus dem Datensatz nicht ermitteln. Confounder konnten ebenfalls nicht beachtet werden – etwa Effekte durch eine Störung des Tag-Nacht-Rhythmus.
So wird die Strahlenbelastung bei Flugbegleiter:innen in Deutschland gemessen
In den USA unterliegen Flugbegleiter:innen und Pilot:innen keinen landesweiten Dosisgrenzen und es gibt keine Vorschriften für die Überwachung, wie die Forschenden in dem Research Letter schreiben. In Deutschland dagegen ist das fliegende Personal überwachungspflichtig, wenn sie im Jahr durch kosmische Strahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert während der Flüge erhalten können, wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schreibt.
„Für diese Beschäftigten ist die Körperdosis zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren“, schreibt das BfS. „Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren.“
Das BfS erfasst die monatlich ermittelten Dosiswerte des Flugpersonals seit 2003 im Strahlenschutzregister. So kann das Bundesamt die Einhaltung der Grenzwerte der zulässigen Jahresdosen und die Berufslebensdosis überwachen. Im Jahr 2025 betrug die mittlere effektive Jahresdosis des fliegenden Personals 1,09 Millisievert. Damit lag diese Berufsgruppe auf Platz zwei der strahlenexponierten Berufsgruppe. Auf Platz eins liegen die Beschäftigten an Radon-Arbeitsplätzen mit 2,5 Millisievert. Zum Vergleich: Die Strahlenbelastung des medizinischen Personals lag 2025 bei einer mittleren effektiven Jahresdosis von 0,36 Millisievert.
Quelle:BBC, Bundesamt für Strahlenschutz
Literatur:
- (1)
Patel V. et al. (2026) Cancer-Related Mortality Among US Pilots and Flight Attendants, JAMA Internal Medicine, DOI: 10.1001/jamainternmed.2026.3635.