Kosten für Bürgergeldbezieher: Kassen verklagen Bund
Im Streit um Milliardenkosten für Bürgergeldempfänger:innen verklagen die gesetzlichen Krankenversicherungen den Bund. Der Staat habe die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbezieher:innen zu übernehmen, lasse sie aber auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen, kritisierte der GKV-Spitzenverband in Berlin. „Das sind derzeit rund 10 Mrd. Euro Jahr für Jahr.“
GKV-Spitzenverband reicht Klage ein
Daher habe der GKV-Spitzenverband im Interesse der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten die ersten Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Weitere Klagen würden in den kommenden Tagen folgen. Über den Schritt hatte zuvor die „Rheinische Post“ berichtet.
Immer und immer wieder habe man die Politik auf die „rechtswidrige Unterfinanzierung“ bei den Beiträgen für Bürgergeldbezieher:innen hingewiesen, kritisierte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender beim GKV-Spitzenverband. Immer wieder sei zwar viel versprochen, aber bis heute nichts eingehalten worden. „Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker!“
Krankenkassen warnen vor steigenden Beiträgen für Versicherte
Das Verhalten des Staates sei unfair gegenüber den gesetzlich Versicherten, kritisierte die Co-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenmann. „Durch diese Unterfinanzierung steigen die Krankenkassenbeiträge schneller, die Unternehmen haben immer höhere Arbeitskosten und Beschäftigten bleibt immer weniger Netto vom Brutto.“
Mehrere Krankenkassen wie die DAK und die IKK Brandenburg und Berlin wollen sich der Klage anschließen. Der Vorstandsvorsitzende der DAK, Andreas Storm, kritisiert die Bundesregierung ebenfalls. „Auch wir klagen gegen die aktuellen Bescheide über die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026“.
Storm sagte der „Bild“, hätte die gesetzliche Krankenversicherung die ihnen zustehenden Bundesmittel von jährlich insgesamt zehn Milliarden Euro erhalten, könnten im Jahr 2026 die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber stabil bleiben. „Es geht um eine Entlastung um 0,5 Beitragspunkte.“
Quelle:dpa