Gesundheitspolitik
Prüfung: Honorarkürzung bei Psychotherapeuten rechtens
Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeut:innen ist nach der üblichen Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium generell rechtmäßig. „Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, hieß es aus dem Ressort von Ministerin Nina Warken (CDU), wie zuerst die „Rheinische Post“ berichtete. Gegen die von einem Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5% gibt es bundesweite Proteste.
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