Brustkrebs-Biomarkertests künftig Kassenleistung bei Mammakarzinom mit befallenen Lymphknoten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Biomarkertests zur Entscheidung über eine adjuvante Chemotherapie für weitere Gruppen von Brustkrebspatientinnen in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) aufgenommen. Damit sind solche Tests künftig auch für postmenopausale Patientinnen mit ein bis drei befallenen Lymphknoten (N1) sowie für nodal-positive prämenopausale Patientinnen mit geplanter oder erfolgter ovariellen Funktionssuppression (OFS) erstattungsfähig. Für prämenopausale Patientinnen ohne Lymphknotenbefall (N0) mit OFS bleibt die Erstattungsfähigkeit bestehen [1].
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