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IQUO 2.0 – Dokumentation begonnen = Neustart gelungen!
Die Versorgungsforschung führt im Vergleich zu prospektiv randomisierten Studien der Phase II oder III immer noch ein Schattendasein. Letztere sind sicherlich unabdingbar für die Entwicklung und Zulassung neuer Medikamente. Nach der Zulassung besteht jedoch ein dringender Bedarf an sog. „real life“-Daten. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dies erkannt und fordert inzwischen von den Pharmaunternehmen Daten sowohl zur „frühen“ als auch zur „späten“ Nutzenbewertung neuer Medikamente. Neben diesem kommerziellen Interesse an Versorgungsdaten besteht seit dem letzten Jahr aber auch die gesetzliche Verpflichtung für jeden Urologen, patientenbezogene Versorgungsdaten an die regionalen Krebsregister zu melden. Dies betrifft sowohl die Erstdiagnose (Basisdatensatz) als auch die Verlaufsdaten mit Meldung von Therapieänderungen. Bei Nichterfüllung dieses gesetzlichen Dokumentationsauftrages drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 50.000 €, welche im Wiederholungsfall auch erneut verhängt werden können.
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