Kryokonservierung von Eierstockgewebe
Die Fruchtbarkeitserhaltung durch Kryokonservierung ist am 11. Mai 2019 gesetzliche Kassenleistung geworden. Doch bis diese Verbesserung in der Praxis bei den Betroffenen ankommt, werden mehr als 4 Jahre vergangen sein. Seit dem 1. Juli 2023 wird als letzter Schritt auch die Kryokonservierung von Eierstockgewebe direkt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.