Journal Onkologie
Gesundheitspolitik

Vermittlungsausschuss - oder nicht?

Sollten die Regelungen tatsächlich infrage gestellt werden, würden die Kassen die entlastende Wirkung in ihrer bis Mitte Dezember abzuschließenden Haushaltsplanung nicht mehr berücksichtigen - in der Folge wäre mit höheren Zusatzbeiträgen zu rechnen. „Die Beitragszahlenden würden um bis zu 2 Mrd. Euro mehr belastet“, heißt es in dem Schreiben, über das zuerst das Nachrichtenportal „Politico“ berichtete. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Warken reagierte damit auf eine Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats, zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz den gemeinsamen Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundesratentscheidet in seiner Sitzung an diesem Freitag, ob er der Empfehlung folgt. Ein Vermittlungsverfahren würde die Umsetzung des Sparpakets verzögern, mit dem die Ministerin den Druck für erneute Beitragsanhebungen mindern will.

Widerstand der Länder gegen Ausgabenbremse

Der Widerstand der Länder richtet sich gegen eine im Gesetz vorgesehene Ausgabenbremse bei den Kliniken, die den Großteil der Einsparungen von insgesamt zwei Milliarden Euro einbringen soll. Dazu soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden.

Der Bundesrats-Ausschuss erläuterte, es sei zu befürchten, dass die Regelung zu Einnahmeverlusten der Kliniken von 1,8 Milliarden Euro führen werde. Warken erklärt in dem Schreiben, angesichts einer seit 2024 extrem hohen Dynamik der Ausgaben zugunsten der Krankenhäuser stelle dies „einen verhältnismäßigen Eingriff zum überragend bedeutenden Ziel der Beitragssatzstabilität dar“.

Kassen müssen Zusatzbeiträge bald festlegen

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Beiträge zur Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 nicht steigen. Krankenkassen und Opposition warnen aber, dass viele Kassen 2026 dennoch ihre Zusatzbeiträge anheben müssen, um Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte aufzufüllen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Bundestag: Sparpaket gegen höhere Kassenbeiträge

Jetzt lesen

Direkt stabile Beiträge festlegen kann die Politik nicht. Über die Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den nächsten Wochen selbst. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6%. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

Quelle:

dpa