Warken offen für Gespräche über Lockerung bei Krankschreibungen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeigt sich gesprächsbereit für eine Lockerung der Regeln zu Krankschreibungen von Arbeitnehmern. „Ich bin grundsätzlich offen dafür, Dinge zu optimieren, wenn es im System Möglichkeiten der Verbesserung auch gibt, wenn es Möglichkeiten gibt, da auch effizienter zu werden", sagte die CDU-Politikerin im Deutschlandfunk angesprochen auf einen entsprechenden Vorstoß vom Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen.
KBV-Chef schlägt Änderung der Krankschreibungsregeln vor
Gassen hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Wochenende gesagt: „Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert Abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären." Er schlug vor, dass man generell erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag eine Bescheinigung vorlegen muss.
Aktuelle Rechtslage bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Nach aktueller Rechtslage müssen Arbeitnehmer eine Bescheinigung zwar erst vorlegen, wenn sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind, also am vierten Tag. Der Arbeitgeber darf sie aber auch schon früher verlangen.
Ministerin will nach Infektionszeit über Änderungen sprechen
Warken verweist auf die Bedeutung einer „austarierten Lösung„ für beide Seiten, also Arztpraxen, die nicht über Gebühr belastet werden sollten, und Arbeitgeber, die ein Interesse an Belegen für krankgemeldete Mitarbeiter haben: „Wir sollten da beide Interessen im Blick behalten und darüber noch mal ins Gespräch gehen, wenn die Infektionszeit vorbei ist.“ Aber: „An der jetzigen Stelle würde ich da keine Veränderungen vornehmen wollen.“
Quelle:dpa