Pflegende Familienangehörige sind gesetzlich unfallversichert
Pflegende Familienangehörige sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Allerdings gilt dies nicht für alle Tätigkeiten im Rahmen der Pflege, wie zum Beispiel die Gabe von Medikamenten. In bestimmten Fällen kann aber dennoch ein Arbeitsunfall vorliegen, wenn die Medikamentengabe allein deshalb erfolgte, um eine versicherte Tätigkeit wie das Zu-Bett-Bringen zu ermöglichen.
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