NRW will Gesetz zu Widerspruchslösung bei Organspenden vorschlagen
Angesichts der seit Jahren niedrigen Organspende-Zahlen in Deutschland hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) einen eigenen Gesetzentwurf zur sogenannten Widerspruchslösung im Bundesrat angekündigt. NRW werde spätestens am 14. Juni einen Gesetzesantrag in den Bundesrat einbringen, um damit das parlamentarische Verfahren in Gang zu setzen, sagte Laumann am 28. März in Düsseldorf. Bei der Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jeder Mensch als Organspender nach dem Tod, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen. Aktuell kommt als Organspender nur infrage, wer einer Spende aktiv zustimmt.