Journal Onkologie
Gesundheitspolitik

Basis der Finanzierung: neue „Leistungsgruppen“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern hatten sich Anfang Juli dazu abgestimmt, die noch von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzte Reform nachzubessern. Sie trat Anfang 2025 in Kraft und soll bis 2029 umgesetzt werden. Das Netz der 1.700 Kliniken dürfte kleiner werden. 

Basis der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen Behandlungen genauer beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben bei Personal und Erfahrung gewährleisten.

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Konkret soll nach Angaben aus Ministeriumskreisen nun etwa geregelt werden, dass bestimmte Standards zur Zahl von Ärzten in Ausnahmefällen nicht nur für drei Jahre ausgesetzt werden dürfen, sondern für zweimal drei Jahre. Zudem sollen bestimmte Fristen verlängert werden, damit die Länder mehr Zeit haben, die Wirkungen der Reform abzuschätzen. Die Definition eines Klinikstandorts, wonach dessen Gebäude maximal zwei Kilometer voneinander entfernt sein dürfen, solle aber beispielsweise nicht noch weiter gefasst werden.

Quelle:

dpa