Journal Onkologie

Gesundheitspolitik | Beiträge ab Seite 80

Als letzte Instanz im AMNOG-Verfahren hat die Schiedsstelle einen Erstattungsbetrag für den 1x wöchentlichen GLP-1-Rezeptor-Agonisten Trulicity® (Dulaglutid) festgelegt. "Wir freuen uns sehr, die Versorgung von Menschen mit Typ-2-Diabetes mit Trulicity® sicherstellen zu können", so Nils Hartmann, Direktor Diabetes der Lilly Deutschland GmbH. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dem GLP-1-Rezeptor-Agonisten Dulaglutid im Juli 2015 einen geringen Zusatznutzen in der Kombination mit prandialem Insulin* gegenüber einer intensivierten konventionellen Therapie (ICT) bei Erwachsenen mit Typ-2-Diabetes bescheinigt. Im Indikationsgebiet Typ-2-Diabetes ist Trulicity® somit eine der wenigen Behandlungsoptionen, für die bisher ein Zusatznutzen anerkannt wurde.

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Verbesserte Kommunikation nach Operationen für mehr Patientensicherheit im Krankenhaus

Damit die Teamarbeit im Operationssaal und auf der Intensivstation gelingt, ist eine klare Kommunikation zwischen den beteiligten Ärzten und Pflegekräften notwendig. Um die Zusammenarbeit innerhalb des medizinischen Personals zu verbessern, hat die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) aktuelle Empfehlungen zu einer strukturierten Patientenübergabe nach Operationen herausgegeben (1). 

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Neue GOÄ auf Eis: Freie Ärzteschaft fordert Revision des Gesamtkonzepts und Unterstützung beim Inflationsausgleich

Die Freie Ärzteschaft (FÄ) begrüßt die Entscheidung der Bundesärztekammer (BÄK), die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf Eis zu legen. "Angesichts der massiven begründeten Kritik an der bisherigen Konzeption der GOÄneu ist das ein längst überfälliger Schritt", sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am Freitag in Essen.

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DGOU: Babyboomer kommen in die Jahre und lassen Patientenzahlen ansteigen

Die Zahl der Patienten in der Orthopädie und Unfallchirurgie wird durch den demografischen Wandel bis 2050 erheblich steigen. Experten rechnen bei den Volkskrankheiten Arthrose und Osteoporose mit einem Anstieg um 18% bzw. 25%.(1) Wie dieser Anstieg bewältigt und der gewohnte Versorgungsstandard gehalten werden kann, diskutieren derzeit Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) intensiv mit Experten aus dem Gesundheitssystem. Zwei Szenarien möchte die DGOU verhindern: Lange Wartezeiten auf Behandlungs- und OP-Termine und später einen Ärzteüberschuss, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1969, also die Babyboomer, ablösen.

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Nachrichtenverbreitung in Sozialen Medien: Facebook bleibt Marktführer

Worüber spricht das Web, welche Nachrichten werden am häufigsten geteilt und über welche Plattformen? Mit diesen Fragen befasst sich ein Forscherteam der Technischen Universitäten Darmstadt und Dresden in einer Langzeitstudie. Die Zahl der Nachrichten-Empfehlungen steigerte sich gegenüber dem Vorjahr um etwa 48%. Der Tenor in den Sozialen Medien ist ernster geworden. Beherrschende Themen: Skandale, die Anschläge von Paris und die Flüchtlingsfrage.

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Absatz der „Pille danach“ seit Sommer 2015 stabil

Um die Rezeptfreiheit der "Pille danach" gab es heftige Diskussionen. Die Nebenwirkungen könnten gerade für junge Frauen und Mädchen erheblich sein, kritisierten die Gegner der Freigabe damals. Ein Jahr nach der Freigabe geben die Apotheker Entwarnung. Mit der Rezeptfreiheit der "Pille danach" ist die Nachfrage zwar deutlich gestiegen, hat sich aber rasch auf diesem Niveau eingependelt.

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Umweltmedizin: Kinderärzte fordern Verbot von Triclosan in Bedarfsgegenständen

Triclosan wird in der Medizin als Desinfektionsmittel eingesetzt. Darüber hinaus findet Triclosan in einer Vielzahl von Artikeln des täglichen Bedarfs, wie z.B. Zahnpasta, Deodorants, Haushaltsreiniger oder Waschmittel sowie in Textilien und Schuhen Anwendung. Das Desinfektionsmittel kann über die Haut resorbiert, im Fettgewebe angereichert und über die Muttermilch abgegeben werden. Triclosan kann bei Frauen zu verminderter Fruchtbarkeit führen und stört die Ökologie von Gewässern. Kinderärzte der GPA fordern deshalb ein Verbot des Einsatzes von Triclosan in Bedarfsartikeln, einen maßvollen Umgang mit der Chemikalie in der Medizin und wo möglich die Anwendung von Ersatzstoffen.

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Techniker Krankenkasse und Pfizer schließen Rabattvertrag zu Etanercept

Die Techniker Krankenkasse hat zum 1. Februar 2016 mit Pfizer den ersten Rabattvertrag zu Etanercept (Enbrel®) nach Patentablauf geschlossen. Der Vertragsabschluss erfolgte in einem gemeinsamen Open-House-Verfahren mit anderen Kassen, die dem sogenannten TK-Rheumavertrag beigetreten sind. Mit dem Rabattvertrag gewährt Pfizer für das Medikament Etanercept einen Rabatt auf den bundeseinheitlichen Apothekenverkaufspreis. Damit wird eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten der TK mit Etanercept ermöglicht.

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Bewohner von Senioreneinrichtung haben Anspruch auf Kassenleistungen

Wer in einer Einrichtung des betreuten Wohnens lebt, hat gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf zusätzliche Leistungen. So muss die Kasse unter Umständen auch die Kosten für einen WC-Aufsatz übernehmen, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 16 KR 791/14 B) hervorgeht, auf das die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Die Voraussetzung: Durch diesen Aufsatz werden krankheitsbedingte Defizite ausgeglichen.

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Der BDI bleibt dabei: Neuverhandlung der GOÄ oder ein außerordentlicher Ärztetag

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat in ihrer Informationsveranstaltung zum Verhandlungsergebnis mit der privaten Krankenversicherung (PKV) die Bedenken zum Paragraphenteil der GOÄ nicht ausräumen können. Im Gegenteil, sie bestätigt, dass mit der Gründung der gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) auch bei der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe das Prinzip der Selbstverwaltung Einzug halten wird.

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Arzttermine online buchen: Ärzte und Patienten befürworten Kontaktmöglichkeit über das Internet

Eine Reise buchen, ein Auto mieten, Kinokarten reservieren - all das ist längst online möglich. Inzwischen bieten auch die ersten Ärzte ihren Patienten auf verschiedenen Plattformen die Möglichkeit, Termine über das Internet zu vereinbaren. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Etablierung der Online-Terminbuchung in den Arztpraxen zu unterstützen.

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44 deutschsprachige Diabetes-Apps im Test: Zahlen Nutzer mit ihren Daten?

Für die mehr als 7 Millionen Diabetiker in Deutschland rücken Gesundheits-Apps als smarte Helfer zur besseren Alltagsbewältigung verstärkt in den Fokus. Die meisten Gesundheits- und Medizin-Apps werden Nutzern kostenlos angeboten, auch Diabetes-Apps. Was ist dran an der Skepsis von Verbraucherschützern, die davor warnen, dass Nutzer möglicherweise für kostenlose Apps mit ihren Daten zur Kasse gebeten werden könnten?

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Juristische Risiken durch Software, Online-Tagebücher und Apps: Kostenlose Checkliste für Praxen hilft bei dem Vermeiden rechtlicher Probleme

Elektronische Lösungen zum Datenmanagement spielen bei der Behandlung von Diabetespatienten eine immer wichtigere Rolle. Nicht selten ist dabei aber zu beobachten, dass die damit verbundenen (berufs-)rechtlichen Anforderungen unterschätzt oder von den entsprechenden Anbietern beziehungsweise deren Außendienst bewusst verharmlost werden, mahnt Oliver Ebert, Fachanwalt für IT-Recht und Mitglied im Beirat der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).

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G-BA attestiert dem multimodalem Antidepressivum Brintellix® (Vortioxetin) keinen Zusatznutzen

Der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat heute das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung des innovativen Antidepressivums Brintellix® bekanntgegeben. Der G-BA sieht auf der Basis der vom IQWiG (Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen) am 3. August 2015 vorgelegten Bewertung auch nach dem schriftlichen Stellungnahmeverfahren und der mündlichen Anhörung keinen Zusatznutzen.

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Neues Korruptionsgesetz: Problematische Abgrenzungen

Ein Regierungsentwurf zum Thema "Korruption im Gesundheitswesen" sieht vor, dass künftig nicht nur Vertragsärzte, sondern auch Angehörige anderer Heilberufe wegen Bestechlichkeit belangt werden können. Die Grenze zwischen erlaubter Kooperation und verbotener Korruption sei jedoch unklar, kritisieren Experten. Außerdem seien die Gesundheitsberufe gegenüber anderen freien Berufen benachteiligt.

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