Journal Onkologie
Gesundheitspolitik

Gesetz Anfang 2025 von Ampel-Koalition beschlossen

Nach einem Anfang 2025 noch von der Ampel-Koalition beschlossenen Gesetz erhalten Praxen künftig eine „Versorgungspauschale“ für Patient:innen mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf. Einbestellungen in jedem Quartal aus Abrechnungsgründen sollen so unnötig werden.

Hausärzt:innen können stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen. Laut Gesetz sollte der Bewertungsausschuss von gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärzten bis 31. August 2025 eine konkrete Regelung dazu treffen. Dennoch gibt es bislang keine Einigung über die konkrete Umsetzung.

Warken erwartet eine „zügige Verständigung“. Sie betonte: „Sollte es zu weiteren deutlichen Verzögerungen kommen, werden wir im Rahmen unserer Rechtsaufsicht die erforderlichen Schritte prüfen.“

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Grundsätzliche Zustimmung bei Krankenkassen

Die stellvertretende Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Stefanie Stoff-Ahnis, sagte der „Bild am Sonntag“: „Jahresrezepte als zusätzliche Möglichkeit finden wir gut und richtig.“

Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verwies demnach auf eine „komplexe Herausforderung“. Mit einer Vereinbarung in diesem Frühjahr sei dennoch zu rechnen.

Quelle:

dpa