EuGH-Expertin: Regeln der deutschen Pflegeversicherung sind rechtens
Wer als pflegebedürftiger Deutscher vorübergehend im Ausland lebt, erhält nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zurecht weniger Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach Ansicht der einflussreichen Generalanwältin am Gerichtshof (EuGH) ist die deutsche Regelung mit dem EU-Recht vereinbar. Die Gutachterin schlug am Mittwoch in Luxemburg vor, die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abzuweisen. In der Regel folgen die Richter den Experten. Das Urteil dürfte noch in diesem Jahr fallen (Rechtssache C-562/10)
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