Deutsche Aidshilfe: Diskriminierung bei der Blutspende
Die Bundesärztekammer (BÄK) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) haben mitgeteilt, wie Ausschlüsse beziehungsweise Rückstellungen von der Blutspende in Zukunft geregelt werden sollen. Am 4. September wird demnach die neue Fassung der Hämotherapierichtlinie veröffentlicht. Der Gesetzgeber hatte zuvor im Transfusionsgesetz festgeschrieben, dass kein Ausschluss mehr auf Basis der sexuellen Orientierung oder geschlechtlicher Identität erfolgen darf. Das Ende der Diskriminierung schwuler Männer und von Transmenschen bei der Blutspende steht im Koalitionsvertrag der Ampel; die Regierung wählte den Weg der gesetzlichen Vorgabe an die federführende Bundesärztekammer. Um es vorwegzunehmen: Es hat nicht funktioniert.