Journal Onkologie
Gesundheitspolitik

Beweislast liegt bei den Patienten

Die Zahl der insgesamt noch offenen Verdachtsfälle lag demnach bei ihnen Ende 2024 bei 20.335. Abschließend geprüft wurden im Jahresverlauf 5.335 Fälle. Dabei wurden bei 28,6% Behandlungs- oder Pflegefehler bestätigt. Der Anteil lag damit weiterhin ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre.

Der AOK-Bundesverband mahnte eine Stärkung der Patientenrechte an, wenn es um den Umgang mit Behandlungsfehlern und Entschädigungsforderungen geht. Nötig seien Erleichterungen bei der Beweislast. „Wir wissen aus der Beratung, dass viele Versicherte nach wie vor große Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben“, sagte Verbandschefin Carola Reimann.

Um Ansprüche geltend zu machen, müssen Patient:innen einen Fehler und einen Schaden beweisen - und dazu noch, dass der Fehler die Ursache war. Künftig sollte es reichen, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% dafür besteht, fordert die AOK. Bei Schäden durch Einnahme von Arzneimitteln müssten Patient:innen überhaupt erst einmal in die Lage versetztwerden, Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen zu können.

Wenn Versicherte Behandlungsfehler vermuten, können sie sich bei den Kassen oder bei Sachverständigen und Schlichtern der Ärzteschaft melden, die dann medizinische und juristische Gutachten in Auftrag geben.

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Auch die Verbraucherzentralen kritisieren, dass es für Geschädigte viel zu schwer sei, ihre Rechte durchzusetzen. „Patientinnen und Patienten benötigen besseren Schutz“, sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der dpa. Die Bundesregierung müsse handeln und das Patientenrechtegesetz von 2013 grundlegend überarbeiten. „Auch bei fragwürdigen Selbstzahlerleistungen und der kommerziellen Arztterminvermittlung muss der Gesetzgeber tätig werden.“ Finanzielle Interessen dürften niemals über der Gesundheit stehen.

Quelle:

dpa