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Die Krebsregistermeldung wurde 2015 eingeführt – ein Blick auf die gesetzlichen Grundlagen
In Deutschland wurden im Jahr 2018 insgesamt 511.000 Tumor-Neuerkrankungen diagnostiziert (1). Bei 54% handelte es sich um Männer und bei 46% um Frauen. Die im Jahr 2015 in Deutschland eingeführte Krebsregistermeldung basiert vor allem auf dem Nationalen Krebsplan (2008), dem Bundeskrebsregisterdatengesetz (2009) und dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (2013). Hinzu kommen der einheitliche Onkologische Basisdatensatz (2014/2021), die eigentliche Krebsregistermeldung (2015) sowie das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten (2021). In der vorliegenden Übersicht soll auf die genannten „Meilensteine“ etwas näher eingegangen werden.
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